Trotz Kritik kein weiteres Verfahren
Naturschutzverbände akzeptieren OVG-Urteil zum Einkaufszentrum in Himmelpforten

Das Steinmetzwäldchen ist inzwischen Geschichte | Foto: sb
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  • Das Steinmetzwäldchen ist inzwischen Geschichte
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Das geplante Einkaufszentrum an der Bundesstraße 73 in Himmelpforten kann kommen – daran ändert auch die jüngste Stellungnahme der Naturschutzverbände NVN (Naturschutzverband Niedersachsen) und AUN (Arbeitsgemeinschaft Unterelbe) nichts. Zwar halten beide Verbände das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG), dem ein jahrelanger Rechtsstreit vorausgegangen war, aus juristischer Sicht für anfechtbar, verzichten aber auf eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Hintergrund ist, dass das Steinmetzwäldchen – eines der zentralen Streitobjekte – mittlerweile gerodet wurde und ein effektiver Schutz der dort lebenden Arten nicht mehr möglich sei. 

Kritik an Artenschutz- und Raumordnungsprüfung

Aus Sicht der Naturschutzverbände ist das Urteil des OVG in mehreren Punkten rechtlich angreifbar. So habe das Gericht den Artenschutz nur unzureichend geprüft. Die Argumente der NVN-Vorsitzenden Carola Persiel, selbst Biologin, seien nicht ausreichend gewürdigt worden. Die Entscheidung stütze sich einseitig auf das Gutachten des Investors, ohne eigene Beweise zu erheben. Auch bei Fragen der Raumordnung und der Anpassung an das überörtliche Planungsrecht sehen die Verbände Widersprüche zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

Besonders kritisch äußerten sich NVN und AUN zur Rodung des Steinmetzwäldchens. Diese sei bereits vor Ablauf der Rechtsmittelfrist erfolgt – offenbar mit Zustimmung des Landkreises, aber ohne vorherige Information der Verbände. Damit seien vollendete Tatsachen geschaffen worden. Der Schutz geschützter Arten wie der Waldohreule oder Fledermäuse könne nun auch durch ein weiteres Rechtsmittel nicht mehr erreicht werden.

Verzicht auf Beschwerde – aus pragmatischen Gründen

Trotz ihrer juristischen Bedenken verzichten die Verbände auf eine Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht. Die Entscheidung sei aus pragmatischen Gründen gefallen. "Allein Recht haben zu wollen, ist kein Grund, das Verfahren weiterzuführen", heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Der Verlust des Wäldchens sei nicht rückgängig zu machen – ein erneutes Verfahren daher nicht mehr sinnvoll.

Das Steinmetzwäldchen ist inzwischen Geschichte | Foto: sb
Die Waldohreule gehört zu den besonders schützenswerten Vogelarten | Foto: Stanislav Duben
Mehrmals wurden die Bäume des Wäldchen von unbekannten angesägt | Foto: Polizei
Redakteur:

Stephanie Bargmann aus Stade

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