Lärmaktionsplan der Gemeinde Rosengarten
"Jeder sollte den Lärmaktionsplan anschauen"

Christiane Albwoski (li.), Ortsbürgermeisterin in Leversen-Sieversen, und Regina Lutz, Ortsbürgermeisterin in Tötensen-Westerhof, kritisieren das Lärmgutachten | Foto: as
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Die Ortsbürgermeisterinnen Christiane Albowski und Regina Lutz fordern, auch Kreis- und Gemeindestraßen im Lärmgutachten zu berücksichtigen

as. Sieversen/Tötensen. Die Gemeinde Rosengarten ist nur gering von hohen Schallpegeln betroffen, zu diesem Schluss kommt der Entwurf des Lärm-aktionsplans, der jüngst im Umweltausschuss vorgestellt wurde: "Eine Lärmproblematik wird daher nicht gesehen." Die Lärmsituation für die Bürger an hochbelasteten Quellen zu verbessern, das ist das Ziel der Lärmaktionsplanung. Betroffene sollen ermittelt und vor den negativen gesundheitlichen Auswirkungen von Lärm geschützt werden.
"Das Gutachten stimmt so nicht", sind die Ortsbürgermeisterinnen Christiane Albowski (Leversen-Sieversen) und Regina Lutz (Tötensen-Westerhof) sicher. Sie haben Zweifel, ob die berechneten Werte den tatsächlichen Belastungen entsprechen. "Laut Entwurf kann man in Leversen keinen lauten Autobahnlärm der A261 hören - das ist einfach falsch. An der Anschlussstelle Tötensen-Westerhof gibt es teilweise keinen Lärmschutz, deshalb ist der Autobahnlärm hier deutlich lauter als im Entwurf dargestellt. Der fehlende Lärmschutz funktioniert wie ein Trichter, und der Lärm wird direkt nach Leversen gelenkt", sagt Christiane Albowski.
Regina Lutz sieht ein weiteres Problem: "Es wurden bei der Berechnung weder Gemeinde- noch Kreisstraßen berücksichtigt." Maßnahmen gegen Lärm werden im Lärmaktionsplan nur für Landes- und Bundesstraßen - nicht für Kreisstraßen - vorgeschlagen, an denen tagsüber mehr als 70 und nachts mehr als 60 Dezibel Lärm erzeugt wird. Die Landes- und Bundesstraßen müssen von mindestens 8.200 Fahrzeugen pro Tag und Richtung befahren werden. Außerdem müssen von dem Lärm gerundet mindestens 100 Anwohner betroffen sein. Rosengarten hat aber weder Landes- noch Bundesstraßen. Zudem seien die zugrunde gelegten Werte von 2015, so Lutz.
Auch Bahnlärm ist ausgeklammert, zuständig dafür ist das Eisenbahnbundesamt.
"Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind für die tatsächliche Lärmbelastung bei uns nicht ausreichend", sagt Christiane Albowski. Gemeinsam mit Regina Lutz fordert sie die Bürger auf: "Jeder sollte sich den Entwurf anschauen, noch können Bürger Widerspruch gegen das Gutachten einlegen."

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Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt in der Zeit vom 1. November bis zum 2. Dezember im Rathaus der Gemeinde Rosengarten (Bremer Straße 42) in Nenndorf im Obergeschoss (Stabstelle Umwelt) aus. Dort kann er zu den Rathaus-Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung eingesehen werden. Bürger können Anregungen und Hinweise innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde vorbringen. Online wird der Entwurf im genannten Zeitraum unter www.gemeinde-rosengarten.de bereitgestellt.

Redakteur:

Anke Settekorn aus Jesteburg

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