Serientäter in Lüneburg
UPDATE: Zwölf Monate Haft ohne Bewährung
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--Neustes Update am Ende des Artikels--
Ein 30-jähriger Mann aus Guinea-Bissau sorgt in Lüneburg seit Wochen für Unruhe. Trotz zahlreicher Straftaten wurde er mehrfach festgenommen und kurz darauf wieder freigelassen. Nun hat das Amtsgericht Haftbefehl erlassen.
Zum Hintergrund:
Der Mann steht im Verdacht, in Lüneburg eine Serie von Straftaten begangen zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm neun Delikte vor, darunter gewerbsmäßigen Betrug, vorsätzliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Bedrohung. Nun soll der Fall in einem beschleunigten Verfahren vor Gericht verhandelt werden.
Laut Ermittlungen soll der Beschuldigte wiederholt Bäckereien und Restaurants aufgesucht haben, um dort Speisen und Getränke zu konsumieren, ohne diese zu bezahlen.
Der 30-Jährige fiel der Polizei erstmals Anfang Januar in Tostedt auf, als er sich mit einem gefälschten portugiesischen Aufenthaltstitel auswies. Er erhielt eine Aufforderung zur Meldung bei der Ausländerbehörde, der er nicht nachkam. Ende Januar wurde ihm in Lüneburg eine Ausweisungsverfügung übergeben, doch statt das Land zu verlassen, wurde er fast täglich polizeilich erfasst, Hilfsangebote lehnte er laut der Polizei ab.
Gewalt gegen Polizei und Verkaufspersonal
Bereits am Freitagabend, 24. Januar alarmierte ein Gastronom die Polizei, nachdem der Mann erneut eine Zeche geprellt hatte. Bei der darauffolgenden Ingewahrsamnahme setzte sich der Beschuldigte mit körperlicher Gewalt zur Wehr und verletzte dabei eine Polizeibeamtin. Sie erlitt Gesichtsprellungen, Schürfwunden an Jochbogen, Augenlid, Handgelenk, Knie und Unterschenkel sowie eine Prellung des linken Knies.
Am Sonntagmorgen, 27. Januar kam es zu einem weiteren Vorfall. Der Beschuldigte betrat ohne Bestellung eine Bäckerei am Sande und weigerte sich, diese zu verlassen. Als eine Bäckereifachverkäuferin ihn aufforderte, das Geschäft zu verlassen, spuckte er ihr ins Gesicht, zog sie an den Haaren und schlug mehrfach mit der Faust auf sie ein. Die Frau erlitt Schmerzen im Rücken.
Brutaler Angriff mit Kopfnuss und Bissverletzung
Am Samstag, 1. Februar betrat der Beschuldigte erneut die Bäckerei und ging mit geballter Faust auf die Verkäuferin zu. Aus Angst setzte sie Pfefferspray ein, um einen Angriff zu verhindern. Dennoch gelang es dem Mann, sie am Hals zu packen und zu würgen. Beim Versuch, den Beschuldigten an der Flucht zu hindern, biss er der Frau in die rechte Hand und versetzte ihr eine Kopfnuss. Die Verkäuferin erlitt eine Nasenbeinprellung, eine Prellung der rechten Hand sowie eine Bissverletzung.
Damit nicht genug: Dem 30-Jährigen wird weiter vorgeworfen am Sonntag, 2. Februar eine Polizeibeamtin mit den Worten: „I kill you“ gedroht und diese verbale Bedrohung mit der wiederholten Geste des Kopf-Abschlagens unterstrichen zu haben.
Eilverfahren: Hauptverhandlung angesetzt
Morgen, Donnerstag, 6. Februar, 14 Uhr, findet in Saal 8, im Amtsgericht Lüneburg die Hauptverhandlung gegen den Mann statt. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Lüneburg lautet: gewerbsmäßigen Betrug, vorsätzliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Bedrohung. Die Verhandlung ist öffentlich.
Eine Stunde vor der Verhandlung in der Strafsache wird um 13 Uhr, ebenfalls in Saal 8, zudem die Vorführung des 30-jährigen Manns aus Guinea-Bissau in der Abschiebehaftsache stattfinden. Der Mann wird dem zuständigen Richter vorgeführt, sodann wird über einen Abschiebehaftbefehl entschieden. Die Verhandlung ist nicht öffentlich.
---UPDATE--- Donnerstag, 6. Februar - Verhandlung in der Abschiebehaftsache
Das Amtsgericht Lüneburg hat am heutigen Donnerstag, 06. Februar, einen Abschiebehaftbefehl gegen den Mann aus Guinea-Bissau erlassen. Der Beschluss sieht vor, dass er bis spätestens Donnerstag, 20. März dieses Jahres (24 Uhr) in Abschiebehaft bleibt, um seine Ausweisung aus Deutschland sicherzustellen.
Laut dem Gericht sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Abschiebehaft nun gegeben. Der Mann ist vollziehbar ausreisepflichtig, und die notwendigen Vollstreckungsvoraussetzungen liegen vor. Die Bundespolizei hat eine Sicherheitsbegleitung für den Rückflug angeordnet.
Das Gericht begründete die Entscheidung mit der Eskalation des bisherigen Verhaltens des Mannes. Aufgrund mehrerer Tätlichkeiten und strafrechtlich relevanter Handlungen sei davon auszugehen, dass der Betroffene die Rückführung nicht widerstandslos hinnehmen werde. Zum Schutz von Flugpersonal und Passagieren müsse die Abschiebung mit mehreren Sicherheitskräften erfolgen. Falls erforderlich, werde eine Fesselung sowie eine medizinische Sedierung des Mannes in Betracht gezogen.
Aggressives Verhalten im Anhörungstermin
Während der Anhörung habe sich der 30-Jährige äußerst aggressiv verhalten und sei wiederholt beleidigend geworden, teilte das Gericht mit. Eine sachliche Kommunikation sei nicht möglich gewesen.
---UPDATE--- Freitag, 7. Februar - Verhandlung in der Strafsache
Direkt im Anschluss wurde in der Strafsache des Mannes verhandelt. Das Amtsgericht Lüneburg verurteilte den Intensivtäter zu zwölf Monaten Haft ohne Bewährung aufgrund fehlender positiver Sozialprognose. Zudem wurde wegen Fluchtgefahr ein Untersuchungshaftbefehl erlassen.
Der Angeklagte wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung in drei Fällen, teils in Tateinheit mit Widerstand, tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Bedrohung, sowie wegen Betrugs in vier Fällen, davon drei gewerbsmäßig, schuldig gesprochen.
Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor.
Redakteur:Sven Rathert aus Seevetal |
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