Urteil des Landgerichts Hamburg
Haspa verurteilt zu Schadenersatzzahlung

Die Täter stahlen an zwei Tagen Geld, Gold, Schmuck und andere Wertgegenstände aus den aufgebrochenen Schließfächern | Foto: Blickfang / Adobe Stock
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Die Hamburger Sparkasse (Haspa) muss im Fall von geknackten Schließfächern vollen Schadenersatz zahlen. Das hat die Spezialkammer für Bankrecht des Landgerichts Hamburg jetzt entschieden.

Größter Einbruch
dieser Art in Deutschland

Bei diesem bislang größten Einbruch dieser Art in Deutschland waren im August 2021 mehrere Täter mit Hilfe eines Kernbohrers aus einer Wohnung über der Haspa-Filiale in Norderstedt durch eine Betondecke in den Schließfachraum eingedrungen. Sie stahlen an zwei Tagen Geld, Gold, Schmuck und andere Wertgegenstände aus den aufgebrochenen Schließfächern. An den zwei Tagen wurde weder ein Alarm ausgelöst noch in eine Sicherheitszentrale oder zur Polizei aufgeschaltet. Weder befanden sich im Tresorraum der Haspa Körperschallsensoren noch Vibrations- oder Erschütterungssenoren und auch keine Laserschranken. Vorhanden war lediglich ein einzelner Bewegungsmelder, den die Täter durch Überkleben mit einer Folie deaktiviert hatte.

Der Buchholzer Rechtsanwalt Jürgen Hennemann, der ein Dutzend Kunden vertritt, geht von einem Gesamtschaden in Höhe von rund 40 Millionen Euro aus. Die Haspa beziffert den Schaden auf elf Millionen Euro.

Sicherheitstechnik entsprach
nicht den Standards

Die Kammer sah es jetzt als erwiesen an, dass die von der Haspa in ihrer Norderstedter Filiale verbaute Sicherheitstechnik nicht dem von der Rechtsprechung geforderten Standard entsprach. Das Kreditinstitut habe Sorgfalts- und Obhutspflichten schuldhaft verletzt, so die Begründung.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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