Landkreis Harburg
Zweieinhalb Jahre Haft für Raser nach Horrorcrash in Neu Wulmstorf

Der Audi nach dem Unfall: Durch die hohe Geschwindigkeit und die Wucht des Aufpralls hatte der Wagen abgehoben und mehrere Bäume "rasiert" | Foto: Polizei
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bim. Tostedt. Sein Anwalt hatte um Milde gebeten, der Angeklagte wohl nicht mit diesem Urteil gerechnet: Wegen schwerer Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilte das Schöffengericht am Amtsgericht Tostedt einen heute 26-Jährigen zu zweieinhalb Jahren Haft. Sein Führerschein wurde sofort und für die Dauer von vier Jahren eingezogen.
Der Fall: Der Angeklagte war an einem Freitag Anfang August 2015 in einem von einem Bekannten geliehenen Audi Quattro RS6 (730 PS) mit mindestens 135 km/h innerhalb der Ortschaft auf der Wulmstorfer Straße in Neu Wulmstorf unterwegs - und das mittags auf einer vergleichsweise belebten Straße, die von Kindern und Jugendlichen als Weg zum Kindergarten bzw. zur Schule genutzt wird. Zur gleichen Zeit wollte eine damals 57-jährige Ford-Fahrerin nach links in den Postweg abbiegen. Es kam zum Crash - mit fatalen Folgen: Die Frau wurde so schwer verletzt, dass sie zehn Tage im Koma lag und fünf Monate im Krankenhaus verbrachte mit wöchentlichen Operationen. Sie sei erst jetzt - nach eineinhalb Jahren - Reha-fähig. Die 59-Jährige verlor ihren linken Unterschenkel, kann ihre linke Hand nicht mehr einsetzen und ist arbeitsunfähig. Der Hund der Frau wurde bei dem Unfall getötet. Ihrem Hobby, dem Reiten auf dem eigenen Pferd, kann sie nicht mehr nachgehen.
Das Gericht wertete auf Eventual-Vorsatz: Der 26-Jährige habe zwar niemanden verletzen wollen, aber damit rechnen müssen. Das habe er hinter sein eigenes Interesse, nämlich mit dem PS-starken Wagen „Stoff zu geben“, gestellt, sagte Richter Christoph Haak in der Urteilsbegründung.
Wie schnell der 26-Jährige damals war, hatte ein Gutachter ermittelt. Ein Steuergerät, das genaue Angaben hätte liefern können, war in der Nacht nach dem Unfall aus dem Schrott-Audi, als dieser in einer Werkstatt stand, von Unbekannten ausgebaut worden. „Das ist allein mit dem Bestreben zu erklären, die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit zu verbergen“, so der Richter. Laut einem Sachverständigen dauere der fachgerechte Ausbau eines solchen Steuergerätes mindestens 45 Minuten. Es sei nur verwertbar, wenn man IT-Kenntnisse und die Unterstützung des Herstellers habe.
Mit dem Strafmaß von zweieinhalb Jahren - die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert - sei das Gericht sogar noch im unteren Bereich der Strafzumessung geblieben. Schwere Körperverletzung kann mit Freiheitsstrafen bis zehn Jahre geahndet werden. Für den Angeklagten spricht laut Gericht, dass er bisher nicht vorbestraft ist, ein gefestigtes soziales Umfeld mit schwangerer Frau und Arbeit hat und ein Geständnis abgelegt hatte.
Dafür, dass es sich bei der Tat um ein Rennen handelte, weil nach dem Unfall in der Nähe auch ein schwarzer Ferrari gesehen wurde, gebe es keine Anhaltspunkte, so Haak.
Was den Führerscheinentzug angeht, habe das Gericht darüber nachgedacht, dem 26-Jährigen die Fahrerlaubis lebenslang zu entziehen, denn der junge Mann habe sich durch diesen Unfall als unfähig zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen, erläuterte Richter Haak. Dass der Führerschein nicht unmittelbar nach dem Unfall eingezogen wurde, wertete das Gericht als Fehler im Ermittlungsverfahren.
Der Angeklagte beteuerte, dass ihm der Unfall sehr leid tue, und bot über seinen Verteidiger die Zahlung von 1.000 Euro in Raten an das Unfall-Opfer an. Doch seine Reue beeindruckte das Gericht nicht. „Nach Ansicht des Gerichts schwingt da viel Selbstmitleid mit“, so Haak. Der 26-Jährige habe sich unmittelbar nach dem Unfall um nichts gekümmert - weder um die Geschädigte noch um den Schaden am Auto seines Bekannten, und sich erst in der Hauptverhandlung bei der 59-Jährigen entschuldigt.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche können Rechtsmittel eingelegt werden.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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