Ortsschilder in Kampen versetzt
Straßenverkehrsordnung gefährdet Schulkinder

Bis vor zwei Wochen war die Welt noch in Ordnung und das Ortsschild an der richtigen Stelle (li.) 
Statt des Ortsschildes steht dort nun ein 70-km/h-Schild (re.) | Foto: bim
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  • Bis vor zwei Wochen war die Welt noch in Ordnung und das Ortsschild an der richtigen Stelle (li.)
    Statt des Ortsschildes steht dort nun ein 70-km/h-Schild (re.)
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Der Landkreis Harburg versetzt seit einigen Monaten die Ortsschilder in den Kommunen. Die Begründung: Ortsschilder müssten laut Straßenverkehrsordnung dort stehen, wo die geschlossene Bebauung beginnt, und nicht ein paar Meter vorher. Das ergibt Sinn, sollte man meinen. Allerdings: Auf dem Lande, wo Wohnhäuser häufiger weit auseinanderstehen, weil sich dazwischen ehemalige und aktuell bewirtschaftete landwirtschaftliche Flächen befinden, wird das zum Problem. Im kleinen Kampen (Gemeinde Welle, rd. 320 Einwohner) führt das dazu, dass am beliebten Ausflugsziel, der Windmühle, nun 70 statt der zuvor 50 km/h gelten. Deren Besucher sowie hochzeitswillige Paare und ihre Gäste dürfen nicht mehr an der Straße parken, sondern müssen Platz auf dem kleinen Mühlengrundstück finden.

Die Wohnbebauung an der Straße Am Mühlenberg in Kampen fängt genau dort an, wo das Ortsschild zuvor stand. Denn sowohl die Mühle als auch der Bauernhof gegenüber sind bewohnt. Das Ortsschild wurde nun rund 200 Meter in Richtung der Straße Am Schützenplatz versetzt, der motorisierte Verkehr darf bis dahin 70 km/h schnell fahren.

Noch gravierender wirkt sich das Versetzen der Ortsschilder an der Tostedter Straße (L141) und Dorfstraße aus. Wenige Meter vor der Stelle, an der der Kreis auf der L141 kürzlich noch Kasse bei Rasern mit dem Blitzer-Anhänger machte, steht jetzt das Ortseingangsschild. Obwohl es sinnvoller gewesen wäre, das Schild hinter das letzte Haus an der Ecke Dorfstraße / L141 zu versetzen. In der Dorfstraße wurde das Schild hinter eine Bushaltestelle verlegt. Bedeutet: Sowohl mehrere (bewohnte) Häuser als auch die Bushaltestelle liegen nun außerhalb der Ortschaft. Schulkinder sind durch die erlaubten höheren Geschwindigkeiten gefährdet.

Bei Welles Bürgermeister Gerd Schröder, selbst pensionierter Polizist, steht das Telefon seither nicht mehr still, weil sich zahlreiche um ihre und die Sicherheit ihrer Kinder besorgte Bürger bei ihm beschweren. "Wie von mir erwartet, ist der Unmut in der Bevölkerung in Kampen nach der aktuell erfolgten Umsetzung der straßenverkehrsbehörlichen Anordnung des Landkreises sehr groß", erklärt er auf WOCHENBLATT-Anfrage. Ihm sei angeboten worden, bei der Besichtigung vor Ort für die Verlegung der Ortstafeln mit Vertretern der Unteren Verkehrsbehörde des Landkreises, des Straßenbaulastträgers (BGS/Betrieb Kreisstraßen) und der Polizei dabei zu sein. "Ich habe alle Verlegungen rundweg abgelehnt, insbesondere aber die am Schützenplatz, in der Dorfstraße und bei der Mühle. Mein Protest wurde zur Kenntnis genommen, mit Hinweis auf die umzusetzende Vorschriftenlage aber als nicht relevant abgetan", berichtet Schröder.

Den Unmut in der Bevölkerung könnten er und der gesamte Rat sehr gut nachvollziehen. "Es gab zuvor nie eine Beschwerde. Alles nur, um dem Bürokratismus genüge zu tun. Der gesunde Menschenverstand wird komplett ausgeblendet. Da vergeht selbst eingefleischten Demokraten die Lust auf Politik. Allein gestern hatte ich fünf Anrufe mit dem Tenor, ob wir noch alle 'Latten am Zaun' hätten", erklärt Schröder.

Ein WOCHENBLATT-Leser ergänzt: "Das Ortsschild an der Schützenstraße wurde nun so in den Bereich des Schützenplatzes versetzt, dass ab da in Richtung Kamperlin eine Geschwindigkeit von 100 km/h erlaubt ist. Nicht nur eine Ausfahrt vom Schützenplatz, sondern danach noch drei bebaute Grundstücke sind davon betroffen."
Und nicht nur die Schützen und die unmittelbaren Anlieger sind betroffen: Denn auf dem Schützenplatzgelände befindet sich auch die Feuerwehr. Die Rettungskräfte müssen von dort mit ihren Fahrzeugen zu Bränden, Unfällen und technischen Hilfeleistungen ausfahren.
"Das Versetzen der Ortschilder ist nur noch als Schwachsinn zu bezeichnen!", schimpft der Kampener.

Das sagt der Landkreis

Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden (Verwaltungsvorschrift-StVO zu den Zeichen 310 und 311 Ortstafel). Die Ortstafeln sollen an den Grenzen der geschlossenen Ortschaften aufgestellt werden, also dort, wo auf einer der beiden Straßenseiten, ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke, die zusammenhängende Bebauung beginnt oder endet. Einzelne Grundstücke oder Stichstraßen zur Hauptstraße, hier z.B. die Mühle und schräg gegenüber die Wohnbebauung, sind dabei nicht zu berücksichtigen.
Eine geschlossene Ortschaft beginnt dort, wo eine zusammenhängende, von der Straße aus erkennbare Bebauung vorliegt, aus der sich „ortstypische Verkehrsgefahren“ ergeben können und die an die Straße angebunden sind. Eine Ortstafel soll nur dort aufgestellt werden, wo innerörtliche Verkehrsverhältnisse zu erwarten sind.

Schilda lässt grüßen
Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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