Landkreis Harburg
Steigende Kosten für Kinderbetreuung belasten Kommunen

Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz und die Beitragsfreiheit für Kindergartenplätze kommen die Kommunen teuer zu stehen | Foto: Oksana Kuzmina / Adobe Stock
  • Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz und die Beitragsfreiheit für Kindergartenplätze kommen die Kommunen teuer zu stehen
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Die Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen und längeren Betreuungszeiten steigt und damit auch die Notwendigkeit, weitere Kindertagesstätten zu bauen. Dazu trägt u.a. die Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz für Kinder unter drei Jahren bei und insbesondere die Beitragsfreiheit für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt, wodurch den Kommunen die vorherigen Einnahmen aus den Kita-Gebühren fehlen. Hinzu kommen steigende Baukosten und Ausgaben für das Personal - alles bei bisher gleich gebliebenen und unzureichenden Zuschüssen von Land und Landkreis. Eine finanzielle Mammutaufgabe für die Kommunen, die diesbezüglich längst an ihre Grenzen gestoßen sind.

Zuständig für die Kinderbetreuungsangebote ist eigentlich der Landkreis als Träger der Jugendhilfe, der diese Aufgaben über eine Vereinbarung auf die Städte und Gemeinden übertragen hat. Weil sich der Landkreis aber nicht ausreichend an den Kosten für die Kinderbetreuung beteiligt, haben Buchholz, Seevetal und Winsen die Kita-Verträge mit dem Landkreis Harburg zum 31. Dezember 2025 gekündigt, bis eine neue neue Vereinbarung zwischen dem Landkreis Harburg und den kreisangehörigen Gemeinden zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt.

Der Entwurf für die neue Vereinbarung wurde in den vergangenen Monaten in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus einigen Hauptverwaltungsbeamten sowie Angehörigen der Kreisverwaltung erarbeitet und soll die Vereinbarung aus dem Jahr 2018 ersetzen. Die neue Fassung sieht keinen festen Zuschuss mehr vor, sondern ein dynamisches Finanzierungsmodell, das sich an den tatsächlichen Personalkosten orientiert.

Lesen Sie auch den Beitrag vom Januar 2024:

Buchholz will mehr Geld vom Landkreis

Darüber wird in den politischen Gremien der Kommunen in den kommenden Wochen beraten.
So u.a. in den öffentlichen Sitzungen des Hollenstedter Samtgemeinderates am Mittwoch, 11. Dezember 2024, um 19 Uhr im Gasthaus Heins in Holvede, Hauptstraße 31, und des Tostedter Samtgemeinderates am Donnerstag, 12. Dezember 2024, um 19 Uhr in der Aula der Grundschule Tostedt Poststraße.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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