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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Bußgeldbescheid lief ins Leere

Im Buxtehuder Moor vertrieben: der Wachtelkönig | Foto: archiv
  • Im Buxtehuder Moor vertrieben: der Wachtelkönig
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JOBS und KARRIERE

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thl. Winsen. Er ist in der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands als stark gefährdet eingestuft, gilt als scheu, wird selten gesehen, verhindert aber schon mal ganze Baugebiete: der Wachtelkönig.
Um den Schutz dieses Vogels ging es jetzt auch in einem Prozess vor dem Winsener Amtsgericht. Die Vorgeschichte: Im Juni vergangenen Jahres erhalten Landwirte, die im Buxtehuder Moor Flächen haben, einen Anruf vom Landkreis Harburg, dass in dem Gebiet der Wachtelkönig ausgemacht wurde und deshalb ab sofort ein Mähverbot bestünde. Trotzdem ist zwei Tage später eine Fläche abgemäht und der Wachtelkönig weg. Der Landkreis fackelt nicht lange und verhängt gegen einen damals 79-jährigen Hobby-Landwirt ein Bußgeld von 5.000 Euro.
Der Senior legte jedoch Widerspruch ein, sodass es jetzt zum Prozess kam. Dabei stellte sich heraus, dass die Flächen im gesamten Bereich immer mal wieder von unterschiedlichen Leute gemäht werden. Die Folge: Freispruch. "Wir können den Tatnachweis nicht führen, dass es der Beschuldigte war, der die Fläche abgemäht hat", so der Richter. "Denn es gibt keine Zeugen." Der Bußgeldbescheid des Landkreises habe von Anfang an auf "wackeligen Füßen" gestanden, da der Beschuldigte nach dem Ausschlussprinzip ermittelt worden sei. "Ihm gehören die Flächen, er muss gemäht haben - das ist zu einfach", so der Richter. "Zumal ich nicht glaube, dass der 79-Jährige noch in der Lage ist, selbst ein Mähwerk an den Trecker zu hängen."

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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