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Rettungsgasse bilden - Polizei weist auf die bestehenden Verkehrsregeln hin und gibt Tipps

Veranschaulichen die Rettungsgasse: Sebastian Markwardt (v. li.; Feuerwehr), Johannes Mechelke (Rettungsdienst) und Martin Schwanitz (Polizei) | Foto: Polizei
  • Veranschaulichen die Rettungsgasse: Sebastian Markwardt (v. li.; Feuerwehr), Johannes Mechelke (Rettungsdienst) und Martin Schwanitz (Polizei)
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(thl). Die Osterferien haben begonnen - und damit auch wieder die Reisezeit. Die Folge: Vor allem auf den Autobahnen ist wieder mit vermehrten Staus zu rechnen.
Aus gegebenen Anlass weist die Polizei darauf hin, dass Autofahrer bei stockendem Verkehr unverzüglich eine Rettungsgasse zu bilden haben, auch wenn sich wahrnehmbar keine Rettungsfahrzeuge nähern. "Die Gasse ist zwingend schon bei Schrittgeschwindigkeit zu bilden", sagt Martin Schwanitz, Verkehrssicherheitsberater bei der Polizei in Lüneburg.
Und so bilden Autofahrer die Rettungsgasse richtig:
• Immer zwischen der äußerst linken Spur und der rechts daneben befindlichen Spur. Die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren so weit wie möglich nach links, die anderen nach rechts.
• Die Fahrzeuge ganz rechts dürfen leicht auf den Standstreifen fahren. Der Standstreifen sollte aber frei bleiben, da er von Rettungskräften genutzt wird, wenn die Rettungsgasse nicht gebildet wurde.
• Auch nach dem Passieren eines Rettungsfahrzeugs muss man damit rechnen, dass in einem zeitlichen Abstand andere Rettungsfahrzeuge folgen. Deswegen gilt: Rettungsgasse offen lassen und sich beim Fahrzeug aufhalten, damit dieses im Notfall noch rangiert werden kann.
"Ziel kann nur sein, dass die Rettungsgasse im Jahr 2017 zum Standard wird, wenn sich der Verkehr staut. Sie sollte bei Staus eine Selbstverständlichkeit sein", sagt Martin Schwanitz. "Jeder sollte daher mit gutem Beispiel vorangehen und dieses richtige Verhalten vorleben."
Übrigens: Eine Rettungsgasse muss auf allen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit mindestens zwei Spuren je Fahrtrichtung gebildet werden.
Und auch innerorts müssen Autos bei einspurigen Straßen je Richtung bei einem herannahenden Einsatzfahrzeug eine Art Rettungsgasse bilden, in dem sie auf ihrer Fahrbahn möglichst weit rechts heranfahren.
Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden, können mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro belangt werden.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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