Wird der Neubau des Feuerwehrhauses Laßrönne widerrechtlich errichtet?

Vergangenen Monat hat der Bau des neuen Hauses begonnen. Jetzt regt sich Widerstand   Foto: Burkhard Giese
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Anwohner behauptet, Feuerwehrhaus in Laßrönne dürfte am Deich nicht gebaut werden / Stadt sieht keinen Grund zur Sorge

thl. Laßrönne. "Das neue Feuerwehrhaus mit integriertem Dorfgemeinschaftshaus in Laßrönne darf dort, wo es entsteht, gar nicht gebaut werden", sagt WOCHENBLATT-Leser Manfred Schumacher und erklärt: "Der Bauplatz befindet sich innerhalb einer besonders geschützten 50-Meter-Bauverbotszone und darf laut §16 Niedersächsisches Deichgesetz (NDG) nicht für die Errichtung von Gebäuden oder Kfz-Anlagen genutzt werden." Zwar sei der Stadt Winsen, um an dieser Stelle den Bau des Feuerwehrgerätehauses zu genehmigen, von der Unteren Deichbehörde des Landkreises Harburg eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden. Diese gelte aber nur für die Fläche auf dem Deich, zu der der Bauplatz aber nicht gehöre.

Aus Schumachers Sicht stünden noch weitere Aspekte gegen einen Bau an dieser Stelle:
• Ein Feuerwehrgerätehaus sollte sich dort befinden, von wo aus die Feuerwehr schnell zu wahrscheinlichen Einsatzorten gelangen kann, möglichst an zentraler Stelle und nicht ausgelagert am Ortsrand.
• Es wurde bei dem Bauvorhaben kein Ölabscheider eingeplant, ebenso wird kein Sammeltank in Deichnähe vergraben. Das Waschen und reinigen der Einsatzfahrzeuge, Pumpen und Maschinen darf nicht vor Ort durchgeführt werden und soll in der Hauptwehr in Winsen erfolgen.
• Das Dorfgemeinschaftshaus wird gemeinschaftlich von der Feuerwehr und der Dorfgemeinschaft genutzt. Es ist weit von der Ortsmitte entfernt, lange Fußwege, eine Barriere für eingeschränkt bewegliche Besucher stellt schon der Aufstieg zum Deich dar.
• Funktechnisch ist der Bereich unterversorgt, mobiles Internet kaum möglich. An diesem Zustand wird sich vermutlich in nächster Zeit auch nicht viel verändern.
• Der Baugrund ist eine ehemalige Bauschuttdeponie, was kostenaufwendige Pfahltiefgründung zur Folge habe.

"Es gibt einen Bebauungsplan"

Die Stadt hat erwartungsgemäß eine andere Sicht der Dinge. "Für das Bauvorhaben gibt es einen Bebauungsplan, eine Baugenehmigung, eine deichrechtliche Genehmigung und eine Entwässerungsgenehmigung. Das Gebäude wird genau an der Stelle errichtet, an der es auch genehmigt worden ist", sagt Sprecher Theodor Peters. In Abstimmung mit der städtischen Abwasserbehörde sei bei keinem Feuerwehrneubau in den Ortsteilen ein Ölabscheider eingebaut, da an diesen Standorten keine Fahrzeugpflege betrieben werde. Ein Waschplatz mit Ölabscheider stehe allen Feuerwehren am zentralen Standort in Winsen zur Verfügung. "Für das Grundstück in Laßrönne hat man sich in Abstimmung und im Einvernehmen mit der Feuerwehr entschieden", so Peters weiter. "Es ist in jeder Hinsicht ausreichend versorgt, erschlossen und angebunden. Das Gebäude kann mit dem Pkw direkt angefahren werden und ist barrierefrei."

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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