Tipps und Informationen zur Laubbeseitigung
Herbstzeit - Herbstleid?

Fußgänger ärgern sich über das Laub | Foto: tp
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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(as). Im Herbst leuchten die Blätter nicht nur in bunten Farben, sie bringen auch vielerorts die Gartenbesitzer beim Laubharken im Garten und auf dem Gehweg ordentlich ins Schwitzen. Immer wieder sorgt das Herbstlaub für Streitigkeiten: Wer muss fegen - und wohin mit dem ganzen Laub? 

Wer muss das Laub entfernen?
Eigentümer sind dafür verantwortlich, Laub zu fegen, damit niemand zu Schaden kommt. Das gilt in den meisten Kommunen auch für die öffentlichen Gehwege vor dem Grundstück. Ob die Verkehrssicherungspflicht auf den Grundstückseigentümer übertragen wird, richtet sich nach den örtlichen Straßenreinigungssatzungen. Vermieter können die Pflicht im Mietvertrag auch an ihre Mieter weitergeben, müssen aber regelmäßig kontrollieren, ob der Mieter seinen Pflichten nachkommt.

Laub aus Nachbars Garten
Grundsätzlich hat der Eigentümer eine Duldungspflicht für das Laub, das von den Bäumen benachbarter Gärten auf das eigene Grundstück fällt. Das Laub darf nicht einfach auf das Grundstück des Nachbarn zurückgeworfen werden. Bei "wesentlichen Beeinträchtigungen" durch die Blätter aus Nachbars Garten kann der Grundstückseigentümer aber eine Entschädigung für Reinigungsaufwand und -kosten verlangen. Laut Bundesgerichtshof liegt ein solcher Fall z.B. vor, wenn die Dachrinnen ständig durch das Laub aus dem Nachbargarten verstopft sind und dadurch hohe Reinigungskosten entstehen.

Wann müssen Anlieger fegen?
Eine einheitliche Regelung dafür, wie häufig Anlieger die Blätter auf öffentlichen Gehwegen fegen müssen, gibt es nicht. Entscheidend ist die Laubmenge.
Passanten keinen Anspruch darauf, um sieben Uhr morgens einen freien Gehweg vorzufinden. Allerdings erhöht nasses Herbstlaub die Rutschgefahr. Kommt es zu einem Unfall, kann der Betroffene unter Umständen Schadenersatz fordern. Räumpflichtige, die nachweisen können, dass sie den Bereich vor ihrem Haus in angemessenen Abständen gefegt haben, sind aber auf der sicheren Seite. Fußgänger und Fahrradfahrer müssen nämlich damit rechnen, dass es im Herbst durch Blätter rutschig werden kann.

Laubsauger und Co.
Wer statt der Harke lieber zum Laubsauger greift, muss sich an die Lärmschutzbestimmung halten. Mit Ausnahme der wenigen Gemeinden, in denen noch per Ortsrecht eine zweistündige Mittagsruhe von 12 bis 14 Uhr bzw. 13 bis 15 Uhr festgelegt ist, legt die Lärmschutzbestimmung fest, zu welchen Zeiten in Wohngebieten oder (Klein-)Siedlungsbereichen Lärm erzeugt werden darf. Dabei gilt:
Lärmintensive Geräte und Maschinen dürfen grundsätzlich nicht an Sonntagen sowie gesetzlichen Feiertagen betrieben werden. Werktags gilt eine Ruhezeit von 20 Uhr abends bis 7 Uhr morgens. Für Laubbläser und Laubsammler gelten in Wohngebieten zudem eingeschränkte Nutzungszeiten: Sie dürfen nur werktags zwischen 9 und 13 Uhr sowie 15 bis 17 Uhr betrieben werden. Zu allen anderen Zeiten ist die Nutzung untersagt.

Wohin mit dem Laub?
Das Laub gehört nicht in den Restmüll oder die Papiertonne und darf auch nicht im Wald entsorgt werden. Laub kann im Garten z.B. als Frostschutz für Pflanzen oder, als Haufen, als Unterkunft für Igel genutzt werden. Kleinere Mengen Blätter können auf dem eigenen Kompost oder über die Biotonne entsorgt werden. Ebenso gehören Blumen, Blumenerde, Grasschnitt, Wildkräuter, Pflanzenreste, Schnittblumen und Topfpflanzen mit Ballen in die Biotonne. Holzige Gartenabfälle wie Baum- und Strauchschnitt sowie große Mengen Herbstlaub können weiterhin auf dem eigenen Kompost oder bei den Entsorgungsanlagen des Landkreises Harburg abgegeben werden.

BUND warnt vor Laubsaugern

Der BUND spricht sich gegen eine Nutzung von Laubbläsern bzw. Laubsaugern aus. Der Lärm belästige nicht nur menschliche und tierische Nachbarn, sondern schädige auch die Gesundheit der Person, die das Gerät benutzt, warnt der Naturschutzverein. Laubbläser und -sauger mit Verbrennungsmotoren stoßen zudem Abgase aus. Weiterhin werden auch Kleintiere wie Spinnen und Insekten aufgesaugt und getötet. Ein weiteres Problem: Wenn Blätter und Äste nicht mehr auf dem Boden verrotten, bilden sich weder Humus noch Nährstoffe - Würmer, Insekten, Spinnen und Kleinsäuger verlieren Nahrung und Lebensraum.

Redakteur:

Anke Settekorn aus Jesteburg

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