Schwarzbau: Keine Chance beim Bundesverfassungsgericht

Im September 2013 wurde das Wohnhaus der Familie Otto abgerissen | Foto: oh
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os. Buchholz. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) wird sich nicht mit dem Abriss des Wohnhauses von Prosper-Christian Otto beschäftigen. Das erklärte Erster Stadtrat Jan-Hendrik Röhse bei der jüngsten Stadtrat-Sitzung. Bereits im August 2013 habe das BVG entschieden, die Verfassungsbeschwerde von Otto nicht anzunehmen, erklärte Röhse. Das habe er auf Nachfrage erfahren. "Damit ist das Verfahren für uns erledigt", betonte Röhse.
Wie berichtet, hatte Otto vor dem höchsten Gericht gegen den Abriss seines 177-Quadratmeter-Hauses protestieren wollen. Die zu großen Teilen schwarz gebaute Immobilie wurde im September vergangenen Jahres abgerissen.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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