2017: Mega-Umleitung wegen Vollsperrung im Alten Land

Behördenleiter Hans-Jürgen Haase bleibt dabei: Eine halbseitige Öffnung ist während der Bauphase nicht möglich
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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bc. Jork. Die Vollsperrung des Obstmarschenwegs (L140) in Jork-Königreich im nächsten Jahr wirft ihre Schatten voraus. Vor allem Geschäftsleute und Obstbauern machen sich Sorgen. Denn die Umwege, die sie, ihre Kunden und Lieferanten dann über Monate von Frühjahr bis Herbst in Kauf nehmen müssen, sind heftig.
Ist der Obstmarschenweg während der Sanierung (das WOCHENBLATT berichtete) an dieser Stelle wie geplant komplett dicht, müssen alle Fahrzeuge über 7,5 Tonnen eine Umleitungstrecke von rund 20 Kilometern zusätzlich fahren, wenn sie z.B. aus Jork nach Königreich wollen. Das funktioniert nämlich nur über Neukloster, die Bundesstraße 73, Buxtehude und Estebrügge. In Dammhausen herrscht auch Lkw-Verbot.
Auch die andere Richtung funktioniert für Lkw nicht, wenn keine Ausnahmeregelung gefunden wird. Die Wellenstraße ist für Fahrzeuge über 5,5 Tonnen gesperrt, in Cranz gilt die Sperrung für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen. Nur Anlieger sind frei. Obstbauer Gerd Lefers aus Jork: „Diese Umleitungen sind unzumutbar. Da muss sich die Behörde etwas einfallen lassen.“ Auch Reisebusse sind betroffen.
Er schlägt vor, während der Bauphase eine Einbahnstraßenregelung an der Baustelle und in der Wellenstraße einzurichten, so dass die Verkehrsteilnehmer zumindest nicht den ganz großen Bogen über die Bundesstraße fahren müssen.
Unterdessen regt sich aber auch bei Anliegern der Wellenstraße Protest. Sie befürchten, dass ihre schmale Tempo-30-Straße zu einer viel befahrenen Ausweichstrecke wird. In einem Schreiben an Bürgermeister Gerd Hubert fragen sie, ob die Möglichkeit bestehe, die Straße während der L140-Baustelle nur für Anwohner freizugeben. Auf gar keinen Fall dürfe die Straße für Lkw und Busse freigegeben werden.
Das WOCHENBLATT fragt bei Hans-Jürgen Haase, Leiter der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, nach. Der bleibt dabei: Eine einspurige Öffnung sei unmöglich, da die Fahrbahn in diesem Bereich nicht breit genug ist. So sehe es die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft vor, um die Sicherheit für die Bauarbeiter zu gewährleisten. Um eine Spur befahrbar zu lassen, wäre eine Mindestbreite von 8,70 Meter vonnöten. Haase verteidigt die Ausnahmegenehmigung für Airbus-Transporte: „Die Transporte fahren nur nachts durch die Baustelle unter spezieller Begleitung, wenn keiner dort arbeitet.“ Bei einer Vollsperrung gebe es zudem den Vorteil, dass die Bauarbeiten zügiger durchgeführt werden können. Leider gebe es bei einer solchen Baumaßnahme immer Leidtragende, so Haase.
Für die Obstbauern ist die Sperrung auch deswegen besonders ärgerlich, weil sie genau in ihre Hauptsaison zur Apfel- und Kirschenzeit fällt.

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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