Erste Flüchtlinge ziehen aus Stader Notunterkunft aus

Die Fröbel-Schule kann trotzdem noch nicht wieder für den Sportunterricht freigegeben werden
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bc. Stade. Die ersten 94 von insgesamt rund 750 Flüchtlingen, die in Notunterkünften des Landkreises Stade untergebracht sind, dürfen in der kommenden Woche in Wohnungen umziehen. Das Land Niedersachsen beginnt mit der Zuweisung der zum Teil seit drei Monaten in Turnhallen in Stade und Harsefeld lebenden Asylbewerber in Städte und Gemeinden im Landkreis Stade.

Die formalen „Zuweisungen“ der Landesaufnahmebehörde sind für den 19. beziehungsweise 21. Januar ausgestellt. Am ersten Tag endet zunächst für 32, zwei Tage später für weitere 62 Bewohner die Unterbringung in der Turnhalle der Stader Friedrich-Fröbel-Schule. Die als Flüchtlinge direkt im Landkreis aufgenommenen Menschen bekommen als Asylbewerber vom Kreis-Sozialamt die ihnen zustehenden finanziellen Leistungen, können in den eigenen vier Wänden wohnen und ein unabhängiges, eigenständiges Leben führen. Sie haben die Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme. Für die Kinder besteht Schulpflicht.

„Die Betroffenen freuen sich schon auf ihren Umzug“, so die beim Landkreis Stade für Migrationsfragen zuständige Dezernentin Nicole Streitz. Zum einen sei in den Wohnungen nun eine besser geschützte Privatsphäre möglich, zum anderen, weil endlich selbst gekochtes afghanisches, syrisches, irakisches oder iranisches Essen auf den Tisch kommen werde. Der Wunsch nach „Essen mit Heimatgeschmack“ war bereits in den ersten Tagen der Notunterbringung aufgekommen, so Streitz.

Es galt jedoch zunächst, den zum Teil völlig erschöpften Flüchtlingen, überwiegend aus Syrien, dem Irak und Afghanistan, angesichts des bevorstehenden Winters ein Dach über dem Kopf, medizinische Versorgung und eine grundlegende Ernährung zu bieten.

Wie lange der Landkreis weiterhin für das Land Niedersachsen die Unterbringung von Flüchtlingen in Notunterkünften übernehmen muss, ist nicht klar. Auch die Turnhalle der Friedrich-Fröbel-Schule kann deshalb noch nicht wieder für die normale Nutzung frei gegeben werden. Bis Mitte Februar ist das Amtshilfeersuchen durch das niedersächsische Innenministerium bereits verlängert worden.

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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