Müllverbrennungsanlage: Protest schwappt über die Elbe

Dr. Wolfgang Werther (li.) und Peter Kelting von der BI Haseldorfer Marsch machen im Kreis Pinneberg auf die geplante Müllverbrennungsanlage aufmerksam
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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bc. Stade-Bützfleth. Der große Elbstrom trennt zwei Bundesländer so deutlich wie kaum irgendwo anders in Deutschland eine Landesgrenze. Proteste gegen die geplante Müllverbrennungsanlage (MVA) in Stade-Bützfleth kann der mächtige Fluss aber nicht aufhalten. Sie schwappen einmal mehr aus Schleswig-Holstein in den Landkreis Stade.
Die Bürgerinitiative (BI) „Haseldorfer Marsch“ aus dem Kreis Pinneberg nimmt wieder Fahrt auf. Nachdem sie aktuell in einer Klägergemeinschaft mit einer Normenkontrollklage - finanziert durch Greenpeace - juristisch gegen das geplante Kraftwerk auf dem Dow-Gelände vorgeht, hat sie nun die MVA ins Visier genommen. „Die Anlage soll nur ca. eineinhalb Kilometer vom Naturschutzgebiet Haseldorfer Marsch errichtet werden“, stellt Dr. Wolfgang Werther von der BI mit Entsetzen fest.
Auf der anderen Elbseite leistet er gerade Aufklärungsarbeit. Kein leichtes Unterfangen. Denn Werther gehört mit seinem Kompagnon Peter Kelting zu den letzten verbliebenen aktiven Mitgliedern der BI. Am Freitag erläuterte das BI-Duo seinen Standpunkt in der WOCHENBLATT-Redaktion.
Zwei Aspekte treiben sie besonders um. Da wäre zum einen der wirtschaftliche Gesichtspunkt: Die Haftungsfrage in einem Schadenfall sei völlig ungeklärt, sagt Peter Kelting, „da die Anlage nicht von einem namhaften und kapitalstarken Unternehmen betrieben werde, sondern durch eine kleine Kapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von gerade einmal 25.000 Euro“. Das Handelsregister gebe über eine spätere Betreibergesellschaft überhaupt keine Auskunft, so Kelting.
Darüber hinaus spiele der Umweltschutz eine gewichtige Rolle. „Es ist bekannt, dass unsere Marschen durch die vorherrschenden Winde von den Belastungen besonders betroffen sein werden. Die giftigen Schadstoffe werden zu uns geweht“, so Dr. Wolfgang Werther. Er fordert eine umfassende Kontrolle der Emmissionswerte. Die Messstation des Landes am Pinnau-Sperrwerk müsse wieder aufgebaut werden. Außerdem müssten die Kontrollen durch den TÜV massiv verschärft werden, so Werther.
Woher der Müll stammen soll, ist der BI völlig unklar. Immerhin ist die Anlage auf eine Brennstoffmenge von 175.000 Tonnen pro Jahr ausgerichtet. Werther: „Die Müllmengen sind gar nicht vorhanden. Sie müssten importiert werden. Es besteht kein Bedarf für eine solche Anlage.“
In dieser Woche will die BI einen entsprechenden Brief an die Bürgermeister der besonders betroffenen Gemeinden im Kreis Pinneberg verschicken, in dem sie ihre Forderungen zum Ausdruck bringt. An einer Klage (siehe Infokasten) kann und will sich die BI aufgrund der hohen Prozesskosten und des ungewissen Ausgangs aber nicht beteiligen. Auch die Gemeinde Haseldorf und andere Marschgemeinden wollen nicht klagen.
Dr. Jochen Witt von der BI aus Bützfleth sagt dazu: „Die Gemeinden Seester und Seestermühe unterstützen dagegen finanziell unser Klageverfahren gegen die MVA.“ Witt ist überzeugt davon: „Die Erbengemeinschaft will nicht selbst bauen, sondern die Baustelle mit allen Genehmigungen veräußern.“
Alexander Dierkes von der Erbengemeinschaft hat auf WOCHENBLATT-Anfrage kein Interesse daran, öffentlich Stellung zu beziehen. Nur soviel sagt er: „Der Sachverhalt wird vor Gericht geklärt.“

Zur Geschichte der Anlage

Das Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Lüneburg hatte bereits 2008 einen Bauvorbescheid für die Müllverbrennungsanlage erteilt - damals für die Firma Prokon Nord. Der Rohbau der Anlage steht bereits in Bützfleth. Prokon gibt es jedoch nicht mehr, eine Erbengemeinschaft („EBS Besitz GmbH“) hat die Pläne neu aufgerollt. 2016 erteilte das GAA die noch fehlende dritte Teil- und die Betriebsgenehmigung. Ein Widerspruch wurde abgelehnt. Jetzt klagen die Stadt und ein Einzelbürger aus Bützfleth gegen die Genehmigung für den Weiterbau und die Inbetriebnahme der Anlage. Die Stadt moniert vor allem planungsrechtliche Aspekte: Die Bindung des Bauvorbescheides sei abgelaufen und die sogenannte Identität des Vorhabens sei nicht die gleiche. Bürgermeisterin Silvia Nieber: „Die Anlage ist nicht mehr die, die einst im Bebauungsplan festgelegt wurde.“

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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