Keine weiteren Werbeanlagen in Winsen

Stadtjustiziar Theodor Peters (li.) und Rechtsanwalt Sven Dittrich (re.) von der Klägerfirma trafen sich mit dem Richter vom Verwaltungsgericht beim Ortstermin
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thl. Winsen. Die Stadt Winsen hat sich erfolgreich gegen die Klage einer Werbefirma aus Westfalen gewehrt. Das Unternehmen wollte an einem Gebäude an der Plankenstraße zwei jeweils 2,60 x 3,66 Meter große Werbetafeln installieren und diese vermieten. Die Stadt versagte allerdings die notwendige Baugenehmigung mit der Begründung, dass entlang des Schanzenringes bereits zahlreiche Werbung hänge und weitere Werbeanlagen deswegen unzulässig seien. Dagegen legte die Firma aus Westfalen Widerspruch ein.
Die Folge: Das Verwaltungsgericht Lüneburg beraumte jetzt einen Ortstermin an. "Ich will mir selbst ein Bild machen", begründete der Richter und stellte schnell fest: "Die zusätzlichen Werbetafeln sind nicht genehmigungsfähig, die Stadt durfte die Baugenehmigung zu recht versagen."

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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