Höchste Eile ist geboten - Stadt möchte keine Spielhalle im alten Neukauf-Gebäude und hofft auf Politik
thl. Winsen. Da scheint die zu erwartende Einnahme an Vergnügungssteuern egal zu sein: Die Stadt will mit aller Macht die Ansiedlung einer neuen Spielhalle in der City verhindern - und die Politik soll sie dabei unterstützen. Das geht aus einer Tischvorlage für den Planungsausschuss hervor, der sich am Dienstag, 30. Mai, trifft.
Ein Unternehmen aus Nordheim, Landkreis Bentheim, möchte gerne im ehemaligen Neukauf-Gebäude an der Plankenstraße ein Entertainmentcenter errichten. Dieses soll laut einer Bauvoranfrage die Größe von etwa 350 Quadratmetern haben und mit 14 Geldspielautomaten, zwei bis drei Billardtischen und zwei bis drei Internetspielterminals ausgestattet sein.
Das Problem für die Stadt: Das Grundstück befindet sich im rechtsverbindlichen Bebauungsplan (B-Plan) und ist als Kerngebiet festgesetzt. Mit der Folge, dass das Vorhaben zulässig ist. Gleichwohl ist die Ansiedlung einer Spielhalle dort nicht erwünscht.
Begründung: Spielhallenbetreiber seien in der Lage, Renditen zu erwirtschaften, die es ihnen ermöglichen, wesentlich höhere Mietzinsen aufzubringen als andere Geschäftsleute. Sie würden dadurch weniger mietzahlungsfähige Einzelhandelsbetriebe in die Randbereiche verdrängen und würden dem zentralen Bereich des Mittelzentrums Winsen die Angebotsvielfalt und Qualität berauben. Bereits eine einzelne Spielhalle erzeuge bei der Bevölkerung ein solches Negativ-Image, dass benachbarte Nutzungen beeinträchtigt würden. Einzelhandelsgeschäfte und Dienstleistungsgewerbe würden sich nach anderen Standorten umsehen, bzw. eine Ansiedlung in der Nähe einer Spielhalle gar nicht erst in Erwägung ziehen. Eigentümer von (benachbarten) Wohnungen bekämen Schwierigkeiten mit der Vermietung.
Deswegen möchte die Verwaltung die Spielhalle verhindern, hat aber das Problem mit dem B-Plan. Denn bei der Aufstellung Mitte der 1990er-Jahre wurde ein Ausschluss von Spielhallen nicht erwogen. "Dies begründet sich aus der Tatsache, dass damals nicht einmal theoretisch ein Nutzungsänderungswunsch zugunsten einer Vergnügungsstätte anstelle einer Handelsnutzung vorstellbar war", erklärt Stadtplaner Alfred Schudy. Zwar hatte ein anderes Unternehmen 2005 einen Antrag für eine Spielhalle in dem Gebäude gestellt, doch diesen wieder zurückgezogen, woraufhin Stadt und Politik es versäumten, eine angeschobene Änderung des B-Planes weiterzuführen. Deswegen müsse jetzt noch einmal von vorne begonnen werden. Und zwar schnell, denn wenn nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Bauvoranfrage ein Aufstellungsbeschluss gefasst ist, macht sich die Stadt gegenüber dem Antrag schadensersatzpflichtig, sollte sie die Ansiedlung dann nicht zulassen.
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