Haspa-Schließfachraub in Norderstedt
Sicherheitstechnik wird von Gutachtern überprüft

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Für die Kläger und hunderte weitere Geschädigte des Schließfachraubs in der Haspa-Filiale in Norderstedt (Schleswig-Holstein) bleibt es ein Wellenbad der Gefühle: Nachdem das Landgericht Hamburg die Haspa bereits in fünf Verfahren wegen schuldhafter Verletzung von Obhuts- und Sorgfaltspflichten verurteilt hatte (das WOCHENBLATT berichtete), kam es in den ersten beiden Berufungsverhandlungen vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg im vergangenen November zum Paukenschlag: Der Vorsitzende Richter ließ anklingen, dass der Senat die „deutliche Tendenz“ habe, davon auszugehen, dass die Sicherheitssysteme „ausreichend gewesen sein könnten“. Damit mussten die Kläger, die alle vom Buchholzer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Haftungs-, Verkehrs- und Versicherungsrecht, Jürgen Hennemann, vertreten werden, bei realistischer Betrachtung von einer zeitnahen Aufhebung ihrer zuvor erstrittenen landgerichtlichen Urteile ausgehen, zumal der Senat den zweiten Verhandlungstermin bereits
auf den 1. März bestimmt hatte.
Wie berichtet, hatten unbekannte Täter im Zeitraum zwischen dem 6. und 9. August 2021 etwa 650 Schließfächer in der Haspa-Filiale in Norderstedt ausgeräumt. Die Täter waren mit Hilfe eines Kernbohrers in die Schließfachräume eingedrungen. Ein Bewegungsmelder war zuvor durch schlichtes Abkleben außer Betrieb gesetzt worden. Die Haspa hatte versucht, die Haftungsbegrenzung auf 40.000 Euro pro Geschädigtem zu begrenzen. Zudem hatte die Sparkasse betont, dass die Sicherheitstechnik dem gebotenen technischen Standard entspreche. Der Gesamtschaden liegt bei etwa 40 Millionen Euro.
Nun ist das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg jedoch von seiner im vergangenen November getroffenen vorläufigen Bewertung der Sicherheitssysteme der Haspa abgerückt. Zuvor hatte das Landgericht Hamburg nach Angaben von Jürgen Hennemann in seinem fünften, gegen die Haspa ergangenen Urteil vom 17. Januar (Az.: 302 O 216/22) abermals zum Ausdruck gebracht, dass ein einzelner Bewegungsmelder zur Sicherung einer Schließfachanlage mit Werten von bis zu 70 Millionen Euro nicht ausreichend war und die Haspa damit schuldhaft gegen Obhuts- und Sorgfaltspflichten verstoßen hatte.
Zudem überreichte Hennemann ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Gefahrmeldeanlagen und Sicherheitssysteme, welches darlegt, dass die Haspa, die die Außenhülle ihrer Schließfachanlage nicht sensortechnisch gegen Bohrangriffe geschützt hatte, nicht nur gegen Richtlinien des Verbands der Sachversicherer (VdS), sondern auch gegen solche des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) verstoßen hatte.
Nun hob der Senat den für 1. März vorgesehenen zweiten Verhandlungstermin auf. Er beabsichtigt, die Sicherheitstechnik der Haspa seinerseits gutachterlich überprüfen zu lassen.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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