Autofahrer aufgepasst ...
Urteile rund ums alltägliche Autofahren

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JOBS und KARRIERE

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Die Momente kennt jeder Autofahrer: Darf ich den stehenden Bus noch schnell überholen? Wer fädelt wann bei einer Straßenverengung ein? Wie eng darf ich an eine Ausfahrt parken? Wann gilt rechts vor links?

Hier einige Urteile rund ums Autofahren:

Zu viele Ordnungswidrigkeiten sollte man sich als Autofahrer nicht leisten. Ist die Anzahl zu groß, zweifelt das Gericht an der Fahreignung und zieht den Führerschein ein. So ist es nun in Berlin passiert. 159 Park- und 15 Tempoverstöße hatte ein Autofahrer begangen. Laut Gericht sei der Betroffene offensichtlich nicht willens, sich im Interesse eines geordneten und sicheren Verkehrs an gewisse Vorschriften zu halten (Verwaltungsgericht Berlin, Az. VG 4 K 456/21)

Blitzer-App

Der Gebrauch von Blitzer-Apps ist im Auto untersagt. Wer diese Technik trotzdem nutzt, zahlt 75 Euro Strafe, wenn er erwischt wird und bekommt einen Punkt in der Kartei in Flensburg. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun kürzlich entschieden (ORbs 23 Ss 9/23), dass einem Autofahrer auch das Bußgeld auferlegt werden kann, wenn sein Beifahrer die App während der Fahrt nutzt.

Wo steht das Temposchild?

Geschwindigkeitsverstöße zählen auch dann, wenn auf Autobahnen der Tempohinweis auf der linken Seite nicht erkennbar war. Wenn das Schild rechts zu sehen ist, dann zählt dieses auch. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung eines Amtsgerichts, wonach das Schild auf der rechten Seite auf allen Fahrstreifen wirksam ist (Az. 2 Rbs 31/22)

Rechts vor links

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich erstmals mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Grundsatz "rechts vor links" auch auf einem Parkplatz gilt (VI ZR 344/21). Die Rechtslage war von diversen Instanzgerichten unterschiedlich beurteilt worden. Grundsätzlich gelte die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch auf Privatparkplätzen; allerdings nur dann, wenn der Parkplatz einen typischen Straßencharakter aufweise. Eine Straße im Sinne von § 8 StVO liege nur vor, wenn ein weitgehend ungehindertes Vorwärtskommen und zügiges Zurücklegen einer Strecke möglich wären. Da auf Parkplätzen aber auch auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen sei, sind die benannten Merkmale nicht erfüllt. Am sichersten sei es, wenn die Autofahrer aufeinander Rücksicht nehmen und sich jeweils über die Vorfahrt verständigen, so die Meinung der Richter.

Überholen bei blockierter Spur?

Fast jeder Verkehrsteilnehmer kennt sie Situation: Jemand hält vor einem, weil die Spur blockiert ist. Es ist nicht eindeutig: Bleibt das Fahrzeug stehen oder will es überholen? Wer es eilig hat, zieht schon mal daran vorbei. Aber hierbei ist Vorsicht geboten. Dabei handelt es sich um Überholen bei unklarer Verkehrslage, berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV). In solchen Fällen haftet man bei einem Unfall zur Hälfte mit, so eine Entscheidung des Landgerichts Lübeck (Az. 14 S 13/22).

Wenn zwei Fahrstreifen zu einem zusammengeführt werden und zwei Fahrer gleichzeitig an der Engstelle ankommen, hat keiner der beiden Vorrang, berichtet der ADAC. Beide müssen sich vielmehr verständigen, wer zuerst fährt. Gelingt das nicht, müsse man im Zweifel dem anderen den Vortritt lassen, so der Bundesgerichtshof. Im konkreten fall ging es um einen Lkw und einen Pkw, die an einer Engstelle zusammengestoßen waren ( Az. VI ZR 47/21).

Redakteur:

Axel-Holger Haase aus Buchholz

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