Bundespolizei
Waffenverbote an Bahnhöfen gelten weiter
- Symbolbild zu einer Waffenverbotszone
- Foto: @adobestock / kittyfly
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Die Bundespolizeidirektion Hannover verlängert die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art.
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst die gesamten Gebäudeteile der Bahnhöfe Hamburg Hauptbahnhof (ausschließlich Mönckebergtunnel), Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg, Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Dammtor. Gleiches gilt für den Hauptbahnhof in Bremen sowie im Bereich des Hannoveraner Hauptbahnhofs einschließlich der Bahnsteige (ausschließlich der "Raschplatzhalle" sowie der Niki-de-Saint Phalle-Promenade).
Die Allgemeinverfügung wird bis einschließlich zum 31. August 2026 verlängert.
Vom Mitführverbot ausgenommen sind u.a.:
- Polizeikräfte, Zoll, Bundeswehr, Technisches Hilfswerk, kommunale Ordnungsdienste, Feuerwehr, Rettungsdienste, medizinische Versorgungsdienste, Sicherheitsdienstmitarbeiter der DB AG oder deren Beauftrage, Mitarbeiter ausgewiesener Sicherheitsdienste, Mitarbeiter von Geld- und Werttransporten und das Zugbegleitpersonal der Eisenbahnverkehrsunternehmen, im Rahmen jeweils ihrer dienstlich zugewiesenen Einsatzmittel.
- Gastronomieunternehmen hinsichtlich der Nutzung von Messern aller Art.
- Bahnreisende Fahrgäste dürfen Schuss- und Schreckschusswaffen sowie Messer mitführen, wenn sie zur Jagdausübung dienen und in einem geschlossenen gesicherten Behälter (Bestimmungen des Waffengesetzes sind zu beachten) transportiert werden.
- Handwerker, Gewerbetreibende und deren Angestellte dürfen Messer mitführen, wenn sie zur Erfüllung eines konkreten Auftrags benötigt werden.
Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können einen Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Unabhängig von einem möglichen Straf-/ Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) ist auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen möglich.
Die Allgemeinverfügung ist auf den nachfolgenden Zeitraum begrenzt: Samstag, 1. August 2026, 0 Uhr, bis Montag, 31. August 2026, 24 Uhr
Hintergrund dieser Allgemeinverfügung ist, dass Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer, aber auch das bloße Mitführen, deutlich in der bundespolizeilichen Lage wahrnehmbar sind und damit die Sicherheit von Bahnreisenden sowie der Bevölkerung beeinflussen.
Ergänzend informiert die Bundespolizeidirektion Hannover:
- Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten bzw. bedarf einer behördlichen Erlaubnis (z.B. Verbot des Führens von Einhandmessern, Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz-, und Signalwaffen).
- Waffen, auch die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten trügerische Sicherheit. Sie können die eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu einer Schadensvergrößerung führen.
Waffenträger vernachlässigen in der Regel deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu
einer Beruhigung der Situation beitragen können.
- Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
- Die Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den Träger selbst eingesetzt werden.
- Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche und finanzielle Folgen haben.
Eine Möglichkeit, um in Gefahrensituationen auf sich aufmerksam zu machen, bietet beispielsweise ein sogenannter Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere dann, wenn sich noch weitere Personen im Umfeld aufhalten. Denn mit dem Auslösen des Alarms erklingt ein lauter schriller Ton, welcher Umstehende auf das Geschehen aufmerksam macht. Ziel ist, dass Täter angesichts möglicher Zeugen von der Tat ablassen. Nützliche Tipps zu verschiedenen Themen finden sich auch im Internet www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/).
Redakteur:Bianca Marquardt aus Tostedt |
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