Kfz - Neuheiten im Jahr 2026
Neue Regeln und Vorschriften - es wird teuer ...
- Der Termin für die Hauptuntersuchung sollte eingehalten werden, da sonst weitere Gebühren entstehen
- Foto: Kraftfahrzeug-Handwerk
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Für die Autofahrer gibt es im Jahr 2026 viel Neues zu beachten. Neue Regeln und Vorschriften treten in Kraft. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Abgasnorm Euro 7
Ende 2026 - ab 29. November 2026 - gilt in der EU die neue Abgasnorm Euro 7. Sie gilt zunächst für neu entwickelte Pkw und leichte Transporter. Ab Ende 2027 betrifft die Norm dann alle Fahrzeuge.
Für Busse und schwere Nutzfahrzeuge gelten diese Vorgaben ab 2028 bzw. 2029.
Die Grenzwerte für klassische Schadstoffe bleiben weitgehend unverändert.
Euro 7 weitet die Vorschriften außerdem auf weitere Emissionsquellen aus: Auch Abriebpartikel von Reifen und Bremsen werden dann erfasst bzw. reguliert. Einheitliche Grenzwerte werden ab 2035 eingeführt.
Bei Elektroautos und Plug-in-Hybride gibt es erstmals Haltbarkeitsvorschriften für die Batterien. Zusätzlich werden der Manipulationsschutz und die Datenkontrolle verschärft.
Führerscheinumtausch
Bei Führerscheinen mit einem Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins maßgeblich. Bis zum Stichtag 19. Januar 2026 müssen Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, in einen jetzt fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umgetauscht werden.
Wer noch mit dem alten Dokument "erwischt" wird, riskiert ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro und muss den umgetauschten Führerschein der Polizeidienststelle nachträglich vorlegen. Ansonsten erfolgt erneut ein Bußgeld.
Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und kostet 25 Euro. Dokumente, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden.
Kraftstoffpreise
Am 1. Januar 2026 tritt die nächste Stufe der Kohlendioxid-Steuer in Kraft. Der konkrete Preis steht noch nicht fest, er liegt aber zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne Kohlendioxid. m In diesem Preis ist die Mehrwertsteuer von 19 Prozent noch nicht enthalten. Bei 65 Euro würde Benzin 18,6 und Diesel rund 20,5 Cent mehr pro Liter im Vergleich zu 2021 kosten.
eCall
Ab dem Jahr 2026 sind neue Pkw in der EU verpflichtend mit einem modernisierten Notrufsystem auszustatten. Der sogenannte Next Generation eCall ersetzt die bisherige Technik, die noch auf 2G- und 3G-Mobilfunknetzen basierte. Die Einführung der neuen Regeln erfolgt stufenweise. Ab dem 1. Januar 2026 ist der Einbau des NG eCall für alle neu entwickelten Fahrzeugtypen der Klassen M1 (Pkw) und N1 (leichte Transporter bis 3,5 Tonnen) vorgeschrieben. Ohne diese Technologie wird keine Typgenehmigung mehr erteilt.
Ab dem 1. Januar 2027 dürfen keine Neuwagen mehr zugelassen werden, die nicht über den neuen eCall verfügen.
Kfz-Versicherung
2026 ändern sich die Typklasseeinstufungen für die Kfz-Versicherung. Ungefähr zehn Millionen Autofahrer sind davon betroffen. Für über 5,9 Millionen gelten im nächsten Jahr höhere Einstufungen; 4, 5 Millionen profitieren von günstigeren Typklassen. Auch die Regionalklassen ändern sich 2026: 5,3 Millionen Versicherungsnehmer profitieren von der neuen Statistik; fünf Millionen Pkw-Inhaber müssen in 51 Zulassungsbezirken mit schlechteren Einstufungen rechnen.
Die Versicherer geben höhere Werkstattkosten bei Instandsetzung nach Unfällen für höhere Gebühren an.
Fahrtenschreiber für leichte Nutzfahrzeuge
Ab dem 1. Juli 2026 müssen auch leichte Nutzfahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr oder bei Kabotagefahrten mit intelligenten Fahrtenschreibern ausgestattet sein. Ziel der EU-Regelung ist es, Sicherheit, fairen Wettbewerb und den Schutz des Fahrpersonals zu stärken. Ausgenommen von dieser Vorschrift sind rein nationale, nicht kommerzielle Fahrten oder Werkverkehr ohne Fahrertätigkeit als Hauptberuf. Die neuen Geräte der zweiten Generation erfassen neben Lenk- und Ruhezeiten auch Grenzübertritte und Manipulationsversuche. Die Unternehmen müssen Daten archivieren, Personal schulen und ihre Tourenplanung anpassen. Verstöße geben die neue Vorschrift kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
HU-Plaketten
Wer noch eine blaue TÜV-Plakette auf dem Kennzeichen hat, muss 2026 zur Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 der StVZO. Nach erfolgreicher Prüfung gibt es eine braune Plakette. Das Fahrzeug muss darauf 2028 wieder zur Untersuchung. Für Neufahrzeuge (Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen) gilt eine Drei-Jahres-Frist (rosafarbene Plakette). Bitte Beachten: Wer die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzieht, zahlt 15 Euro Bußgeld, zwischen zwei und acht Monaten kostet es 25 Euro. Bei mehr als acht Monaten Überziehung drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.
Dienstwagen und Abschreibung
Neue Grenzen: Bei der privaten Nutzung vollelektrischer Dienstwagen steigt die Preisgrenze für die reduzierte Besteuerung am kommenden Jahr. Statt bisher 70.000 Euro gilt bereits seit dem 1. Juli 2025 ein Limit von 1000.000 Euro. Für Fahrzeuge unterhalb dieser Grenze bleibt die 0,25-Prozent-Regel bestehen. Das bedeutet, dass monatlich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden müssen. Liegt der Listenpreis über 100.000 Euro, wird ein Satz von 0,5 Prozent angesetzt. Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ändert sich nichts - hier gilt weiterhin ein Prozent des Bruttolistenpreises.
Für elektrisch angetrieben Fahrzeuge wird eine zusätzliche Abschreibungsmöglichkeit geschaffen. Firmen können Fahrzeuge, die sie im Zeitraum zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 neu erworben haben bzw. erwerben, degressiv abschreiben.
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