GEMA-Gebühren für Ferienwohnungen

"Ich dachte, ich werde veräppelt": Klaus Ehlert mit dem Schreiben eines GEMA-Vertreters
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  • hochgeladen von Oliver Sander

Gesellschaft schickt Vertreter zu den Betreibern / Klaus Ehlert: "Ich dachte, die wollen mich veräppeln"

os. Buchholz. Zehntausenden Vermietern von Ferienwohnungen in Deutschland droht der Besuch eines Vertreters der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA): Sie sollen für die Bereitstellung von Fernseh- und Radiogeräten für ihre Gäste einen Lizenzvertrag mit der GEMA schließen. Kosten: mindestens 27,07 Euro pro Jahr. Die GEMA nimmt die Nutzungsrechte ihrer Mitglieder - Komponisten, Texter und Verleger - nach dem Urhebergesetz wahr.
Klaus Ehlert (72) aus Buchholz staunte nicht schlecht, als er jüngst einen zweiseitigen Brief in seinem Briefkasten fand. Dieser war nicht adressiert, hatte kein Datum und war nicht unterschrieben. Ehlert habe für seine drei Ferienwohnungen keinen Lizenzvertrag abgeschlossen, schreibt Bert Cichy von der Firma "licence 4 you", die im Auftrag der GEMA unterwegs ist. Das solle er nun nachholen. Details über die Höhe der Kosten nannte Cichy in dem standardisierten Vordruck nicht. "Ich bin erst mal zur Polizei gegangen, weil ich dachte, dass mich jemand veräppeln will", sagt Klaus Ehlert. Der Polizist habe ihm geraten, erst mal nichts zu unternehmen. Bislang habe er nichts mit der GEMA zu tun gehabt, so Ehlert. "Warum soll ich Extra-Gebühren bezahlen? Es kommt doch kein Gast zu mir, um Radio zu hören!" An den Rundfunkgebührenservice von ARD und ZDF (ehemals GEZ) zahlt Ehlert für seine Ferienwohnungen 431 Euro pro Jahr.
Der Abschluss von Lizenzverträgen sei rechtens, betont Gaby Schilcher, Pressesprecherin bei der GEMA, auf WOCHENBLATT-Nachfrage. Sie verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, Az. C-306/05) aus dem Jahr 2006. Demnach stelle die Zuführung von Rundfunksignalen an bereitgestellte Fernseh-/Radiogeräte in Hotel- und Gastzimmern sowie Ferienwohnungen eine öffentliche Wiedergabe nach dem Urhebergesetz dar. Wer keinen Lizenzantrag mit der GEMA abschließe, handele rechtswidrig und mache sich schadensersatzpflichtig. Die Lizenzgebühr könne auch für zurückliegende Zeiträume eingefordert werden, und zwar seit Inbetriebnahme der Rundfunkgeräte, erklärt Schilcher. "Dieser Tarif ist den Menschen am schwersten zu vermitteln", räumt die GEMA-Sprecherin ein. Die GEMA erfinde aber keine neuen Dinge, sondern setze lediglich das Urhebergesetz um.
Klaus Ehlert will abwarten, ob sich die GEMA noch einmal bei ihm meldet: "Selbst wenn der Lizenzvertrag legal sein sollte, ist das ganze Vorgehen absolut intransparent!"

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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