Wahlvorschläge können eingereicht werden
Kandidatensuche für Inklusionsbeirat in Buchholz

Die Stadt Buchholz besetzt den Inklusionsbeirat für die neue Wahlperiode und ruft Bürgerinnen und Bürger auf, sich als Kandidatin oder Kandidat zu bewerben. Das Gremium vertritt die Rechte und Interessen von Menschen mit dauerhaften Beeinträchtigungen gegenüber Politik und Wirtschaft. Bewerbungen nimmt die Stadtverwaltung bis zum 16. Oktober entgegen.

Der Inklusionsbeirat berät den Rat der Stadt Buchholz bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und begleitet kommunalpolitische Vorhaben, die die Teilhabe von Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen am gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen, politischen und sportlichen Leben betreffen. Er arbeitet unabhängig, ist parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden. Der Beirat amtiert jeweils eine Wahlperiode.

Kandidatinnen und Kandidaten reichen einen schriftlichen Wahlvorschlag ein, der Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum sowie Kontaktdaten enthält. Ergänzend ist eine Begründung der persönlichen Motivation zur Mitarbeit im Inklusionsbeirat gefordert. Das Formular sowie die erforderliche Datenschutzerklärung stehen unter www.buchholz.de/inklusionsbeirat zum Download bereit.

Einreichungen sind per Post an die Stadt Buchholz, Abteilung 2.1, Rathausplatz 1, 21244 Buchholz, oder per E-Mail an wahl-inklusionsbeirat@buchholz.de möglich. Alternativ steht der blaue Briefkasten am Haupteingang des Rathausplatzes 1 zur Verfügung. Die Frist endet am 16. Oktober.

Der Rat der Stadt Buchholz wählt aus den eingegangenen Bewerbungen in seiner konstituierenden Sitzung am 9. November vier Mitglieder in den Inklusionsbeirat.

Redakteur:

Stefanie Hansen aus Buchholz

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