Wahl des Seniorenbeirats in Buchholz
Kandidaturen sind noch möglich
Die Stadt Buchholz wählt für die Jahre 2026 bis 2031 einen neuen Seniorenbeirat. Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 9. Oktober als Kandidatin oder Kandidat auf die Wahlliste setzen lassen. Die eigentliche Wahl erfolgt im Zeitraum vom 20. November bis einschließlich 4. Dezember per Briefwahl.
Die Stadt Buchholz möchte die Beteiligung ihrer älteren Einwohnerinnen und Einwohner an politischen und gesellschaftlichen Prozessen stärken. Hintergrund ist die in den vergangenen Jahrzehnten gestiegene Zahl der Bürgerinnen und Bürger über 60 Jahre. Der Seniorenbeirat soll dazu beitragen, Angebote und Entscheidungen stärker an den Interessen und Bedürfnissen dieser Gruppe auszurichten.
Der Seniorenbeirat besteht aus acht gewählten Mitgliedern. Jeweils ein Mitglied vertritt die Ortschaften Steinbeck, Holm-Seppensen, Dibbersen, Sprötze und Trelde, drei Mitglieder vertreten die Kernstadt einschließlich Reindorf. Wahlberechtigt ist, wer vor dem 5. Dezember 1966 geboren wurde und seit mindestens dem 4. September seinen Hauptwohnsitz in Buchholz hat. Als Kandidatin oder Kandidat kann sich bewerben, wer am 4. Dezember das 60. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens dem 4. September mit Hauptwohnsitz in Buchholz gemeldet ist, nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und während der Mitgliedschaft im Seniorenbeirat kein Mandat im Kreis-, Stadt- oder Ortsrat innehat. Wer kandidieren möchte, bewirbt sich selbst oder wird von einer Person ab 14 Jahren vorgeschlagen. In beiden Fällen muss die Bereitschaft erklärt werden, sich in den Seniorenbeirat wählen zu lassen.
Aktuell informiert die Stadt Buchholz alle wahlberechtigten Seniorinnen und Senioren schriftlich über die Wahl. Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Vordruck bis Freitag, den 9. Oktober, bei der Stadt Buchholz einzureichen. Möglich ist die Einreichung per Post an den Wahlausschuss Seniorenbeirat, Rathausplatz 1, 21244 Buchholz, per E-Mail an wahl-seniorenbeirat@buchholz.de oder über den blauen Briefkasten am Haupteingang des Rathauses. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird die Wahlliste erstellt, auf deren Grundlage die Briefwahl vom 20. November bis zum 4. Dezember durchgeführt wird.
Der Seniorenbeirat übernimmt keine eigenen Aufgaben der Altenhilfe, sondern berät kommunale und staatliche Stellen sowie Träger der freien Wohlfahrtspflege. Zu seinen Aufgaben zählen der Austausch zu sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen, sportlichen und politischen Themen, die Mitwirkung bei seniorengerechten Lebensbedingungen in Bereichen wie Verkehr, Wohnen, Sport und Freizeit sowie die Mitwirkung bei der Planung offener Altenhilfeangebote. Weitere Aufgaben sind die Pflege von Kontakten zu Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern sowie Heimbeiräten und die Beratung der Seniorenarbeit in Verbänden. Zudem kann der Seniorenbeirat ein beratendes Mitglied mit Rede- und Antragsrecht in den zuständigen Fachausschuss entsenden, derzeit den Ausschuss für Soziales, Jugend und Kultur.
Redakteur:Stefanie Hansen aus Buchholz |
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