Ausnahmegenehmigung für Neubau erzürnt Nachbarn
Stadt Buchholz lässt fünfe gerade sein

Um diesen Neubau geht es: Für das Doppelhaus gab das Bauamt eine Ausnahmegenehmigung
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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os. Holm-Seppensen. "Entsprechend der vorhandenen Bebauungssituation wird eine Wohnung je 750 qm Grundstücksfläche zugelassen. Für zwei Wohnungen sind demnach 1.500 qm Grundstücksfläche erforderlich, was auch der festgesetzten Mindestgrundstücksgröße im größten Teil des Plangebietes entspricht." So lautet ein Passus im Punkt 6.5 des gültigen Bebauungsplans Tostedter Weg/Lohbergenweg in Holm-Seppensen. Was auf dem Papier eindeutig ist, muss es in der Umsetzung nicht sein: Weil das Bauamt der Stadt Buchholz für einen Neubau in Holm-Seppensen die strikte Regelung aufgeweicht hat, ist Nachbar Manfred Schulze auf Zinne.
Hintergrund: Am Lohbergenweg entsteht gerade ein Neubau mit einem Doppelhaus. Das Grundstück ist laut Auszug aus dem Grundbuch lediglich 1.480 Quadratmeter groß und damit nach dem gültigen B-Plan zu klein für zwei Wohneinheiten. "Ich verstehe als Laie nicht, wieso das möglich ist. Ein Bebauungsplan ist doch verbindlich", ärgert sich Manfred Schulze, der direkt angrenzend wohnt. Durch den großen Neubau sieht er seine Lebensqualität gemindert. "Wenn ich gewusst hätte, welche Neubauten auf dem Grundstück möglich sind, hätte ich es selbst gekauft", betont Manfred Schulze. Er hat ein Vorkaufsrecht auf alle Areale an diesem Teil des Lohbergenwegs, weil sie seinerzeit seinen Eltern gehörten. Bei dem betroffenen Grundstück verzichtete Schulze auf sein Vorkaufsrecht, weil er davon ausging, dass dort nur ein Haus entstehen kann.
Die Stadt habe für den Neubau aus zwei Gründen eine Befreiung erteilt, erklärt Stadtsprecher Heinrich Helms auf WOCHENBLATT-Nachfrage. Die "Grundzüge der Planung" seien nicht beeinflusst, zudem sei die Unterschreitung der Mindestgrundstücksgröße "städtebaulich vertretbar".
Manfred Schulze will diese Begründung nicht akzeptieren. Er hat einen Anwalt eingeschaltet: "Ich möchte eine genaue Definition haben, warum die Befreiung erteilt wurde."

AUF EIN WORT

Sicherheit statt Spekulationen

Das Bauamt der Stadt Buchholz um Baudezernent Stefan Niemöller und Fachbereichsleiter Stadtentwicklung Rolf-Peter Kaufhold spielt in Holm-Seppensen ein gefährliches Spiel, denn es droht die Büchse der Pandora zu öffnen. Andere Grundstückseigentümer werden das Vorgehen in Holm-Seppensen sehr genau beobachten, frei nach dem Motto: "Wenn dort eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird, möchte ich auch eine haben."
Um nicht dem Gefeilsche Raum zu geben, gibt es aus meiner Sicht nur zwei Möglichkeiten: Entweder gelten die Bestimmungen von Bebauungsplänen ohne Wenn und Aber, oder es muss eine detaillierte Liste mit möglichen Voraussetzungen für eine Befreiung der Vorgaben erstellt werden. Nur dann hätte man Sicherheit und würde nicht Willkür und Spekulationen Tür und Tor öffnen. Oliver Sander

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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