Buchholz
Trinker lassen vor Kunden "komplett die Hosen runter"
- Ratsherr Bernhard Unger zeigt auf den Müll, der hinter den Bänken und einem Findling verteilt liegt
- Foto: bim
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Andauernde Diskussion über ein Alkoholverbot in der Buchholzer Innenstadt
Sollen die an verschiedenen Schwerpunkten in Buchholz, u.a. im Bereich Bahnhof, Peets Hoff und Kabenhof, die Alkohol konsumierenden und mitunter lärmenden Gruppen durch Alkoholverbot aus der Innenstadt vertrieben oder doch lieber durch soziale Maßnahmen begleitet werden? Darüber gibt es in der Buchholzer Politik seit einem halben Jahr kontroverse Diskussionen. Wie mehrfach berichtet, fühlt sich eine zunehmende Anzahl von Passanten verunsichert, wenn sie auf die enthemmten, grölenden und laute Musik spielenden Gruppen treffen.
Etliche Beschwerden von Geschäftsleuten und Gästen
Laut Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse gab es bezüglich der Trinkerszene auch bereits viele Beschwerden von Anwohnern, Geschäftsleuten und Besuchern im Rathaus, sodass er und die Verwaltung handeln wollen. Das WOCHENBLATT schaute sich einen der Treffpunkte in der Poststraße an.
Ratsherr Bernhard Unger war vor Ort und zeigte auf unzählige Zigarettenkippen sowie kleine leere Schnapsflaschen und Weintetrapacks, die um drei Bänke und im dahinter liegenden Grün verteilt liegen, obwohl sich unmittelbar neben den Bänken ein Mülleimer befindet. Hinzu komme, so berichtet Bernhard Unger, dass sich die dort zusammen trinkenden Menschen zwischen den Eiben erleichtern.
Das bestätigt der ansässige Geschäftsmann Dennis Klintworth, dessen Raumausstattungsgeschäft in Blickrichtung der drei Bänke liegt. Er ist genervt, weil sich die dort Alkohol trinkenden Leute verschiedenen Alters und Nationalität nicht nur "fürchterlich die Birne zukippen", sondern vor seiner Kundschaft auch noch komplett die Hosen herunterließen, wenn sie sich zwischen den Eiben erleichterten. Bei hohen Temperaturen begleitet von den entsprechenden Gerüchen. "Das ist kein Zustand", sagt Klintworth. Er habe die Verwaltung schon vor längerer Zeit gebeten, die Eiben unten zu beschneiden, damit zumindest die "Toilette" verschwinde. Aber es sei nichts passiert.
Zudem nutzten die Trinker jede Nische in der Umgebung. Hinter dem Gebäude befinde sich der Alkoholvorrat für Nachschub, in einem Kasten für Streugut sei sogar Bekleidung entdeckt worden.
Nicht gegen einzelne Biertrinker auf der Bank
Das von der Verwaltung geplante Alkoholverbot zielt dabei nicht auf einzelne Biertrinker auf der Bank ab. Wohl aber auf die Alkohol konsumierenden Gruppen, die im enthemmten Zustand auch Passanten beschimpften und ihre Treffpunkte vermüllten mit leeren und teilweise zerbrochenen Flaschen (auch unmittelbar neben dem Wasserspiel am Peets Hoff, an dem sich häufig auch Kinder barfuß bewegen).
Die FDP hatte einen ergänzenden Maßnahmenkatalog zu der Verordnung zur Beschränkung des Alkoholkonsums in der Innenstadt beantragt, der u.a. sozialarbeiterische Präventions- und Unterstützungsangebote für Betroffene berücksichtigen soll.
"Wildes Klo" soll verschwinden
Unabhängig davon, ob das - ordnungsrechtlich relevante - Alkoholverbot beschlossen wird, will die Abteilung Stadt- und Grünplanung in Bezug auf die Attraktivitätssteigerung handeln: Die Eiben und das Strauchwerk sollen voraussichtlich ab dem 6. Oktober entfernt werden. Und dann ist hoffentlich auch das "wilde Klo" Geschichte.
Der geplante Geltungsbereich
Im Norden von der Kreuzung Schützenstraße Ecke Adolfstraße, einschließlich der nördlichen Seite der Adolfstraße bis zur Ecke Steinstraße, der westlichen Seite der Steinstraße bis Ecke Schulweg und weiter durch die nördliche Seite des Schulwegs von Ecke Steinstraße und bis Ecke Hamburger Straße.
Im Osten von der Ecke Schulweg / östliche Seite Hamburger Straße entlang der Ostseite der Hamburger Straße und weiter entlang der Ostseite der Kirchenstraße K 13 einschließlich des Platzes vor den Hausnummern Kirchenstraße 3-9 begrenzt durch die Canteleu-Brücke bis an die Bahnstrecke Buchholz-Jesteburg heranführend.
Im Süden südöstlich durch die Bahnstrecke Buchholz-Jesteburg, beginnend an der Canteleu-Brücke, den südlich der Bahn gelegenen Platz an der Wohlau-Brücke einschließend und südwestlich durch die Rütgersstraße inklusive P&R Parkhaus.
Im Westen einschließlich Järvenpää-Brücke, einschließlich der nördlichen Seite der Heinrichstraße und durch die westliche Seite der Neuen Straße bis zur Kreuzung Breite Straße/Schützenstraße.
Alle von dieser Begrenzung eingeschlossenen öffentlichen Parkhäuser und Parkplätze und der gesamte Buchholzer Bahnhof werden von dieser Verordnung erfasst.
Die Beschränkung soll jeweils zwischen 0 und 24 Uhr und zunächst für ein Jahr gelten - ausgenommen sind u.a. gastronomische Außenflächen, das Standesamt für einen Sektempfang unmittelbar nach einer Eheschließung sowie Feste im Veranstaltungsbereich.
Um das Thema geht es in der Ratssitzung am Montag, 29. September 2025 um 19 Uhr in der "Empore".
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Redakteur:Bianca Marquardt aus Tostedt |
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