Landkreis Harburg
Alte Papier-Führerscheine gegen neue EU-Kartenführerscheine eintauschen

Führerscheininhaber der Geburtsjahre 1959 bis 1964 haben noch bis Donnerstag, 19.Januar, um ihren alten Papier-Führerschein gegen einen neuen EU-Kartenführerschein einzutauschen. Nach Ablauf der Frist verliert das alte Dokument seine Gültigkeit, nicht aber die Fahrerlaubnis.

Auch  nach dem Stichtag am 19. Januar kann ein Umtausch des Führerscheins erfolgen. Wer allerdings weiterhin mit dem alten Schein unterwegs ist, könnte bei einer etwaigen Polizeikontrolle mit einem Verwarngeld geahndet werden.

Termine für einen Umtausch des Führerscheins lassen sich über das Online-Tool des Landkreises unter www.termin.landkreis-harburg.de vereinbaren. Antragsteller benötigen ein aktuelles biometrisches Passfoto, die Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde des letzten Führerescheins und den alten Führerschein.

Redakteur:

WOCHENBLATT Praktikant aus Nordheide Wochenblatt

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