Landkreises Harburg
Bescheide für die Quarantäne - aufgrund von Corona - werden nicht mehr automatisch zugestellt

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Quarantänebescheide bei Bedarf online über das Serviceportal des Landkreises Harburg / Wer keine Möglichkeit zur Online-Antragstellung hat, wendet sich bitte an die Stabsstelle Pandemie der Kreisverwaltung

Die Stabsstelle Pandemie des Landkreises Harburg folgt den Regelungen der Niedersächsischen Corona-Absonderungsverordnung und stellt ab Montag, 8. August, Quarantänebescheide nicht mehr automatisch den Personen zu, bei denen eine Infektion mit dem Coronavirus per PCR-Test festgestellt worden ist. Wer zusätzlich zum positiven PCR-Befund aus dem Labor eine Quarantänebescheinigung benötigt (zum Beispiel zur Vorlage beim Arbeitgeber), kann diese über das Serviceportal für den Landkreis Harburg erstellen lassen und herunterladen.

Die Stabsstelle Pandemie muss wie bisher nicht über positive Testergebnisse informiert werden. Sie erhält alle positiven Befunde von den Laboren übermittelt. Es gilt weiterhin, dass positiv getestete Personen auch ohne schriftlichen Bescheid zur häuslichen Isolation verpflichtet sind und sich für fünf Tage in Quarantäne begeben müssen. Die Quarantänepflicht endet 5 Tage nach Durchführung des PCR-Tests sofern die Betroffenen mit Ablauf der Frist mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. Darüber hinaus wird empfohlen, die Isolation erst nach einem negativen Schnelltest zu beenden. Personen mit Krankheitssymptomen sollten mit ihrem Hausarzt Kontakt aufnehmen, der dann, und auch nach Ablauf der fünftägigen Quarantäne eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt. Eine Pflicht zur Quarantäne für enge Kontaktpersonen gibt es nicht. Nach Kontakt zu einer infizierten Person wird ihnen jedoch dringend empfohlen, sich für fünf Tage selbst zu testen und die eigenen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren.

Nach einer Registrierung unter https://portal.landkreis-harburg.de/ kann der Antrag auf eine Quarantänebescheinigung bequem online ausgefüllt werden. Die Antragsstellenden erhalten eine kurze, automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail. Nach einer kurzen Bearbeitungszeit folgt anschließend einer weitere E-Mail: Die Quarantänebescheinigung steht im persönlichen Postkorb des Serviceportals zur Verfügung und kann von dort aus herunterladen und ausgedruckt werden.

Bürgerinnen und Bürger, die keinen technischen Zugang oder keine Möglichkeit zur Online-Antragsstellung haben, aber dennoch eine Quarantänebescheinigung wünschen oder benötigen, wenden sich bitte direkt an die Stabsstelle Pandemie der Kreisverwaltung (Tel. 0 41 71 - 69 33 72).

Informationen darüber, wie Sie sich bei einem positiven Testergebnis verhalten müssen, was bei Symptomen zu tun ist, wie lange die Quarantäne dauert, wie Sie falls nötig Ihren Quarantäne- und ihren Genesenenbescheid erhalten, finden Sie kompakt unter www.landkreis-harburg.de/infektion.

Das Serviceportal für den Landkreis Harburg

Das Serviceportal für den Landkreis Harburg portal.landkreis-harburg.de bietet in seiner aktuellen vierten Stufe 90 Online-Services des Landkreises Harburg, der Städte Winsen und Buchholz, der Samtgemeinden Salzhausen, Hanstedt, Hollenstedt, Jesteburg, der Gemeinde Rosengarten und der Gemeinde Stelle: Bauanträge stellen, Unterhaltsvorschuss beantragen, Abfallbehälter bestellen, Bauplanauskunft, Online-Anhörung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, Bebauungsplanauskünfte, Schülerfahrkartenantrag, Meldebescheinigung anfordern, Hundesteuer anmelden, Geburtsurkunde erstellen, KfZ-Dienstleistungen, Corona-Quarantänebescheide und vieles mehr. Weitere Ausbaustufen des Serviceportals mit zusätzlichen Onlinedienstleistungen des Landkreises, der Städte und Gemeinden und des Landes sind in Vorbereitung. Einen Einblick ins Serviceportal gibt ein Imagevideo, das auf Facebook https://www.facebook.com/LandkreisWL/ und Youtube https://www.youtube.com/channel/UCDGFyfN5Kigw69PsTVTByEg verfügbar ist.

Antragstellung und Bezahlung direkt, einfach und digital

Der Einstieg in das Serviceportal erfolgt über portal.landkreis-harburg.de. Unabhängig davon, ob der Landkreis, die Kommune oder das Land Niedersachsen für den gewählten Service zuständig ist, ist nur ein Nutzerkonto erforderlich. Die Bezahlung kostenpflichtiger Dienstleistungen ist per integriertem Online-Payment möglich. Je nach Dienstleitung sind unterschiedliche Registrierungsniveaus erforderlich: Einige Dienstleistungen können per Gastzugang genutzt werden, für weitere ist lediglich eine Nutzerregistrierung im Portal erforderlich und für einige muss das Nutzerkonto durch einen einmaligen Besuch beim BürgerService des Landkreises oder der teilnehmenden Städte und Gemeinden authentifiziert werden. Bezahlt werden kann ebenfalls online über Giropay, Kreditkarte, Paypal oder Paydirekt.

Das Serviceportal für den Landkreis Harburg war in seiner ersten Stufe 2019 das erste in Niedersachsen, das die Dienstleistungen eines Kreises und einer Gemeinde auf nur einem Onlineportal zusammenführt. Entwickelt und umgesetzt wurde das kreisweite Serviceportal von den kommunalen Partnern und der IT-Kooperation Harburg (ITK) in Zusammenarbeit mit der ITEBO GmbH auf Basis des Systems „OpenR@thaus“.

(Landkreis Harburg/tw).

Berufliche Zukunft im Landkreis Harburg
Redakteur:

Tamara Westphal aus Buchholz

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