Anrechnungszeit schulischer Ausbildung
Bis zum 45. Geburtstag die spätere Rente erhöhen

(nw/tw). Auch wer mitten im Berufsleben steht, kann zusätzlich Beiträge in sein Rentenkonto einzahlen. Das geht rückwirkend für Zeiten einer schulischen Ausbildung. Diese Möglichkeit haben Versicherte allerdings nur zeitlich begrenzt, nämlich bis zum 45. Geburtstag. Wer sich rechtzeitig darum kümmert, kann auf diesem Weg seine spätere Rente erhöhen. Dies teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit. Die Beiträge - zwischen monatlich 83,70 und 1.320,60 Euro - können rückwirkend für die Schulzeit zwischen dem 17. und 18. Lebensjahr gezahlt werden. Anschließend werden bis zu acht schulische Ausbildungsjahre als Anrechnungszeit im Rentenkonto berücksichtigt, die nicht weiter aufgewertet werden können. Bei wem es länger gedauert hat, der kann sein Rentenkonto für diese Zeit mit weiteren Beiträgen auffüllen. Ausnahme: sozialversicherungspflichtige Jobs neben dem Studium, für die bereits Beiträge im Konto stehen.
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de

Redakteur:

Tamara Westphal aus Buchholz

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