Medikamente
Die Lieferengpässe nehmen in Deutschland weiter zu

Apotheken bieten modernsten Service - sofern die Medikamente lieferbar sind | Foto: ABDA
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Wenn bestimmte Arzneimittel über einen Zeitraum von zwei Wochen nicht im gewohnten Umfang an die Apotheken geliefert werden können, spricht man von einem Lieferengpass. Über viele Jahrzehnte konnten Patienten darauf vertrauen, dass sie ihre Medikamente innerhalb weniger Stunden in den Händen hielten. Gerade bei Akutmedikamenten wie Antibiotika sollte dies auch heute noch Standard sein.

Mehr als 510 Lieferengpässe

Nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt es derzeit mehr als 510 Lieferengpässe bei Humanarzneimitteln (ohne Impfstoffe). Die Dauer der Lieferengpässe reicht von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten. Die Liste, die überwiegend verschreibungspflichtige Arzneimittel enthält, wird auf Basis freiwilliger Meldungen angepasst. Die Apotheken vor Ort erfassen die Lieferfähigkeit von Arzneimitteln in ihren Warenwirtschaftssystemen hingegen tagesaktuell.

Antibiotika, Antidepressiva, Blutdrucksenker ... 

Die gravierenden Lieferengpässe bei Antibiotika für Kinder und Erwachsene, Antidepressiva, Blutdrucksenkern oder Asthmamitteln dauern bis auf Weiteres an. Die Apotheker setzen ihr umfangreiches pharmazeutisches Fachwissen ein, um unter erheblichem Mehraufwand die benötigten Arzneimittel oder deren Alternativen zu beschaffen und die Bevölkerung zu versorgen. Das kostet deutlich mehr Zeit. Das spüren auch die Patienten.

Verlagerung der Produktionsstätten 

Ursachen für Lieferengpässe bei Arzneimitteln sind die Verlagerung der Produktion in Schwellenländer aufgrund des harten Preiswettbewerbs durch die Einführung von Rabattverträgen in Deutschland. Allein 54 Prozent der Wirkstoffe werden in Indien und China hergestellt. Häufig führen auch Produktionsprobleme zu Lieferengpässen, zum Beispiel wenn Herstellungsverfahren umgestellt werden. Weitere Gründe für Lieferengpässe sind Rabattverträge zwischen Herstellern und Krankenkassen, Marktrücknahmen mangels günstiger Herstellungsmöglichkeiten im In- und Ausland oder eine plötzlich steigende Nachfrage. Die Hersteller produzieren nur die bestellte Menge und müssen keine Lagerbestände für Engpässe vorhalten.

Keine wirksamen Maßnahmen

Lange Zeit wurden von der Politik keine wirksamen Maßnahmen ergriffen, um Lösungen für die Arzneimittel-Lieferschwierigkeiten zu finden, obwohl die Apothekerschaft unmissverständlich auf die sich zuspitzende Lage hingewiesen hat. Die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) hat gemeinsam mit ihren Mitgliedsorganisationen bereits 2019 einen Acht-Punkte-Katalog beschlossen, mit dem den Ursachen und Wirkungen von Lieferengpässen bei Arzneimitteln begegnet werden sollte. Im Februar dieses Jahres hat die ABDA erneut einen Katalog mit zehn prioritären Forderungen aufgestellt.

Erste Schritte unternommen 

Die Politik hat mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) und dem Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) erste Schritte zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten unternommen. Die Gesetze gehen aber noch nicht weit genug. Das PflStudStG sieht vor, dass Apotheker seit dem 1. Dezember 2023 Kinderarzneimittel, die in einer vom BfArM analog erstellten Dringlichkeitsliste aufgeführt sind - und nur diese - auch in anderen Darreichungsformen und ohne Rücksprache mit der Ärztin oder dem Arzt austauschen dürfen. Besser wäre es, wenn alle Arzneimittel und nicht nur die auf der Liste aufgeführten bei Lieferengpässen austauschbar wären. Die bürokratischen Hürden erschweren zudem die Versorgung der Patientinnen und Patienten, da jeder Austausch an die neue Liste gebunden wäre. Apothekerinnen und Apotheker sind die Expertinnen und Experten für Arzneimittel. Nur sie allein haben die nötige Fachkompetenz, um Arzneimittel richtig auszutauschen, und sind geschult, Patienten umfassend zu beraten, damit ihre Arzneimitteltherapie sicher wirkt.

Nicht unbegrenzt gültig

Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel sind nicht unbegrenzt gültig. Während Privatrezepte in der Regel drei Monate gültig sind, beträgt die Gültigkeitsdauer von Rezepten für gesetzlich Versicherte in der Regel 28 Tage (rosa Rezept). Sonderrezepte haben sogar eine deutlich kürzere Gültigkeit von drei bis sieben Tagen. Patienten sollten daher ihre Rezepte zeitnah einlösen, um eine unterbrechungsfreie Versorgung mit Medikamenten sicherzustellen.

Redakteur:

Axel-Holger Haase aus Buchholz

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