Dachdecker im Landkreis
Neuer Mindestlohn für Gesellen vereinbart

Oben auf dem Dach wartet jede Menge Arbeit – und für die gibt es ein „Mindest-LohnPreisschild“: 15,60 Euro pro Stunde – das ist das Minimum, was Gesellen auf dem Dach
verdienen müssen
 | Foto: IG Bau / Tobias Seifert
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Ganz oben arbeiten – mit abgesichertem Lohn nach unten: Ab sofort gilt für Dachdecker im Landkreis Harburg ein neuer Mindestlohn. Darauf hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hingewiesen. „Keiner, der als Geselle auf dem Dach arbeitet, darf mit weniger als 15,60 Euro pro Stunde nach Hause gehen. Bei ungelernten Arbeitskräften sind es 13,90 Euro“, so Achim Bartels. Der Bezirksvorsitzende der IG BAU Hamburg wertet den neuen Branchen-Mindestlohn für das Dachdeckerhandwerk als wichtige „Lohn-Haltelinie“ auf dem Dach: „Wer als Dachdecker lediglich den Branchen-Mindestlohn verdient, hat damit ab März auf einen Schlag rund 135 Euro mehr auf dem Konto – Ungelernte rund 101 Euro. Der faire Lohn fürs Dach sieht allerdings anders aus: Der Tariflohn liegt aktuell bei 21,12 Euro pro Stunde“, so Bartels.

Neue Lohnuntergrenze 

Die neue Lohnuntergrenze gelte für jeden Gesellen, der auf dem Dach arbeite. „Der Mindestlohn ist allgemeinverbindlich“, sagt Achim Bartels. Dafür hätten sich die IG BAU und der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks stark gemacht, um dem Lohndumping auf dem Dach einen Riegel vorzuschieben. Anfang nächsten Jahres steige der Dach-Mindestlohn nochmals – dann auf glatte 16 Euro (14,35 Euro bei NichtFachkräften) pro Stunde. Insgesamt gibt es im Landkreis Harburg nach Angaben der Agentur für Arbeit 45 Dachdeckerbetriebe mit derzeit rund 370 Beschäftigten.

Redakteur:

Axel-Holger Haase aus Buchholz

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