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Drogenprozess am Amtsgericht Buxtehude
Am Handy zu viel geplaudert

Ein Jahr und sechs Monate, ausgesetzt zur Bewährung, kassierte ein Marihuana-Dealer Foto: tk
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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Telefonüberwachung überführt Drogendealer tk. Buxtehude. Wer intensiv kifft und dann, wenn er jede Menge Marihuana zu Hause hat, auch dealt, sollte nicht mit Kumpels über eben diese Themen reden - es könnte sein, dass die Polizei mithört. Das brachte jetzt den Buxtehuder B. (32) vor das Schöffengericht am Buxtehuder Amtsgericht. Er wurde zu einem Jahr und sechs Monaten Haft, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er einem "Kunden" vier Mal 200 Gramm Marihuana und einem anderen einmal 300 Gramm Gras verkauft. Der mutmaßliche Gewinn von knapp 5.900 Euro wird eingezogen.

B. schwieg eisern vor Gericht. So kam es auf die Zeugen an. Zwei Polizeibeamte aus Hemmoor waren sich sicher: B. ist der Mann, der an zwei Marihuana-Konsumenten verkauft hat. Im Protokoll der Telefonüberwachung war "vom Macker aus Buxtehude" die Rede, der bei einem anderen Gespräch auch mit seinem Vornamen genannt wurde. Ausführlich wurde am Handy über Verfügbarkeit der Ware und deren Qualität geredet. Einmal war die Freude mit der Lieferung offenbar gedämpft: "Das flasht überhaupt nicht. Ich habe mir heute Abend schon fünf Tüten reingezogen."

Die Ermittler waren von ihren neuen Erkenntnissen allerdings schon "geflasht". Der Anschluss lief auf den Namen von B. und in Vernehmungen räumten zwei Beschuldigte ein, von dessen Drogengeschäften zu wissen beziehungsweise selbst gekauft zu haben.

Einer der Männer war der Zeuge T., der mit Hand- und Fußfesseln aus der JVA Bremervörde vorgeführt wurde. Eigentlich wollte er gar nichts sagen. Die Richterin wies ihn darauf hin, dass er über Dinge, für die er schon verurteilt sei, aussagen müsse. T. war der Kunde, der vier Mal Gras von B. gekauft haben soll. Er konnte sich aber nur an zwei Drogengeschäfte erinnern.

Ein weiterer Zeuge verweigerte die Aussage, weil er mit dem Angeklagten verschwägert ist. Ein Dritter hat mit dem Inhaftierten T. in einer WG gewohnt. Weil auch gegen ihn ermittelt wird, lavierte er sich um eine mögliche Selbstbelastung herum. Er habe von dem Marihuana mitbekommen, im Oktober 2018 aber nichts selbst konsumiert. "Ich wollte damit nichts zu tun haben." An seine Aussagen im Vernehmungsprotokoll der Polizei vom Frühjahr 2019 konnte sich der Mann nicht mehr genau erinnern. "Das ist so lange her."

Die Staatsanwältin sah den Buxtehuder dennoch als überführt an. Vor allem aufgrund der Telefonüberwachung und der Protokolle der Polizeivernehmungen. Obwohl es sich bei Marihuana um eine weiche Droge handele, könne bei 800 und 500 Gramm nicht von einem minderschweren Fall ausgegangen werden. Sie forderte ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung.

Bs. Anwalt sah nur zwei Fälle als erwiesen an. Die, an die sich der Zeuge T. erinnern konnte. Die Telefonüberwachung war dem Verteidiger zu wenig aussagekräftig. Er stellte das Strafmaß ins Ermessen des Gerichts.

Die Vorsitzende Richterin folgte dem Antrag der Anklagebehörde. Sie hielt B. zugute, dass er bislang ein unbeschriebenes Blatt und sozial sowie familiär fest verwurzelt ist. Sie mahnte den Buxtehuder jedoch: "Wenn Sie während der drei Jahre erneut straffällig werden, kann die Bewährung widerrufen werden."

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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