Wie wir mit Gewalttätern umgehen
Buxtehude schließt Stadthaus aus Sicherheitsgründen
- hochgeladen von Nicola Dultz
Die Stadtverwaltung Buxtehude musste schließen, weil ein polizeibekannter Mann randalierte. Ein Skandal – doch auch ein Symptom tieferliegender struktureller Probleme im Umgang mit psychisch kranken Menschen und Gewalttätern.
Ein Vorfall mit weitreichenden Folgen: Seit der vergangenen Woche schränkt die Stadtverwaltung Buxtehude ihren Betrieb für den Publikumsverkehr stark ein. Bis Montag, 8. September, werden die Türen nur noch für Besucher mit einem Termin geöffnet. Grund dafür ist ein psychisch kranker Mann, der trotz Hausverbots erneut das Verwaltungsgebäude betrat und derart aggressiv auftrat, dass er nur mit dem Einsatz von vier Polizeibeamten überwältigt werden konnte. Für viele Bürger ein Schock – doch hinter diesem Vorfall steckt mehr als nur ein Einzelfall. Es geht um die grundsätzliche Frage: Wie können wir vor Straftätern geschützt werden – und warum greift der Staat nicht schneller ein?
Der Mann, ein polizeibekannter Sudanese, lebt seit etwa zehn Jahren in Deutschland. Schon zuvor fiel er durch ähnliche Zwischenfälle auf, z.B.im Horneburger Rathaus und bei verschiedenen Ämtern wie bei der Agentur für Arbeit, wo er sowohl in Buxtehude als auch Stade Hausverbot hatte. Inzwischen wurde er vorläufig in die Psychiatrie eingewiesen. Doch „vorläufig“ heißt nicht dauerhaft: Nur wenn ein ärztliches Gutachten eine konkrete Gefährdung bestätigt, kann eine langfristige Unterbringung erfolgen.
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Laut Informationen des WOCHENBLATT hat der Landkreis Stade inzwischen reagiert und bei Gericht einen Antrag gestellt, den Mann längerfristig in der Psychiatrie unterzubringen. Die Entscheidung liegt nun beim zuständigen Gericht.
Doch wie konnte es so weit kommen?
Bürgermeisterin Katja Oldenburg-Schmidt lud zu Wochenbeginn Vertreter aller relevanten Behörden zu einer Krisensitzung ein. Ziel: den Austausch verbessern, Zuständigkeiten klären und verhindern, dass solch ein Fall erneut unbemerkt eskaliert. Bei der Sitzung stellte sich heraus: Trotz der Vorgeschichte wussten einzelne Behörden nicht, dass der Mann unter Hausverbot stand oder bereits mehrfach auffällig wurde.
Abgesehen davon, dass nach WOCHENBLATT-Informationen einige der Vorfälle entweder gar nicht angezeigt wurden oder aber die Informationen nicht weitergeleitet wurden, ist ein wesentlicher Grund dafür der Datenschutz. „Gerade Gesundheitsdaten sind sehr sensible Informationen“, erklärt Daniel Beneke, Pressesprecher des Landkreises Stade. „Die Behörden dürfen sich – wenn auch aus gutem Grund – nicht so umfassend austauschen, wie es im Einzelfall wünschenswert wäre.“ Das bedeutet: Die Stadt wusste oft nicht, wen sie im Haus hatte.
Die Stadt Buxtehude zieht Konsequenzen: Neben der temporären Schließung für Laufkundschaft sollen Fachbereiche aus dem Nebengebäude, wo sich der aktuelle Vorfall zugetragen hat, ins Hauptgebäude ziehen, um den Schutz der Mitarbeitenden zu erhöhen.
Der Fall in Buxtehude ist kein Einzelfall: Im benachbarten Landkreis Harburg sorgte im vergangenen Jahr in Tostedt ein psychisch auffälliger Flüchtling über Monate für Unruhe, ignorierte Hausverbote und trat gegenüber Frauen distanzlos auf, ohne dass der Mann aus dem Verkehr gezogen wurde.
Noch bedrohlicher: der Fall eines 39-Jährigen aus Dangersen bei Buchholz, der ebenfalls im vergangenen Jahr in Hamburg mit einem Hammer und Molotowcocktail Passanten angriff. Die Polizei stoppte ihn mit Schüssen. Auch dieser Mann war psychisch krank und zuvor auffällig gewesen, sodass selbst seine Mutter Angst vor ihm und mehrfach um Hilfe gebeten hatte.
Warum gelingt es nicht, Bürger besser vor gefährlichen Personen zu schützen?
Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas von der Staatsanwaltschaft Stade verweist auf rechtsstaatliche Prinzipien: „Erst, wenn jemand rechtskräftig verurteilt ist, kann er dauerhaft festgesetzt werden." Bei psychisch kranken Tätern müsse zunächst ein Richter die Einweisung in die Psychiatrie anweisen. Wenn die betroffene Person dort als für sich selbst oder andere gefährlich eingestuft wird, kommunizieren die Ärzte dies an den Landkreis, der dann wiederum einen Antrag an das Gericht stellt, dass der Täter länger in der Klinik bleibt. Bei akuter Gefahr dürfe und müsse die Polizei zwar einschreiten, doch für eine dauerhafte Unterbringung oder Untersuchungshaft braucht es strenge Voraussetzungen: Das sind Wiederholungsgefahr, Fluchtgefahr oder die Schwere der Tat.
Doch das System ist überlastet. „Wir würden gerne schneller handeln“, sagt Breas. „Doch die Gerichte arbeiten am Limit, Staatsanwälte machen Überstunden, um das Nötigste abzuarbeiten."
Auch für die Polizei eine oft frustrierende Situation: „Ich treffe dieselben Leute nach wenigen Tagen wieder auf der Straße“, sagt ein Beamter gegenüber dem WOCHENBLATT. "Die Täter nehmen uns nicht mehr ernst." Bei psychisch kranken Personen sei es eine zusätzliche Problematik, dass sie jederzeit entscheiden könne, ihre Medikamente nicht mehr zu nehmen. "Dann spielt die gleiche Person wieder wilde Sau und wir werden zu Hilfe gerufen. Das wiederholt sich von Tag zu Tag. Das kann einen schon wütend machen und verzweifeln lassen." Er wünsche sich, dass die nachfolgenden Behörden konsequenter durchgreifen würden.
Redakteur:Nicola Dultz aus Buxtehude |
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