Buxtehude: Künftig zahlen mehr Bürger für die Straßenreinigung
Neue Satzung soll für mehr Gerechtigkeit sorgen
tk. Buxtehude. Die Lektüre der neuen Gebührensatzung samt Verordnung zur Straßenreinigung muss ein sehr anstrengendes Stück "Literatur" gewesen sein. Bei der finalen Beratung im Bauausschuss monierte Niels Rademacher "unverständliche Passagen". "Was sind selbstständige und unselbstständige Wege?", frage er. Eine wirklich erhellende Antwort bekam er nicht. Das neue Gebühren- und Verordnungswerk wurde dennoch mit breiter Mehrheit, nur die Grünen stimmten dagegen, beschlossen.
Hintergrund: Die alte Satzung wurde vor einem Jahr außer Kraft gesetzt. Sie stimmte nicht mehr mehr mit der aktuellen Rechtsprechung überein. Für die neue rechtssichere Satzung musste jedes Grundstück unter die Lupe genommen werden. Das war notwendig, weil sich einiges ändert. Vereinfacht formuliert: Bislang waren die Frontmeter eines Grundstücks für die Gebührenhöhe allein entscheidend. Jetzt zählt die Gesamtfläche. Das heißt: Wer etwa in einem Reihenhaus oder auf einem Grundstück in zweiter Reihe wohnt, und bislang nichts bezahlt hat, wird nun ebenfalls herangezogen. Bisher gab es 8.000 gebührenpflichtige Haushalte, künftig sind es rund 9.000.
"Wieviel teurer wird das für den Einzelnen?", wollte Horst Subei (SPD) wissen. Für sein Grundstück habe er eine Gebührensteigerung von zehn Prozent errechnet. Jeder Einzelfall könne nicht im Vorfeld kalkuliert werden, so die Antwort der Verwaltung. "Bei Zweifelsfragen immer bei uns nachfragen", riet Erster Stadtrat Michael Nyveld. Vor dem ersten Gebührenbescheid solle es zudem Infos für die davon betroffenen Bürger geben.
Das Votum des Bauausschusses, das jetzt noch vom Rat bestätigt werden muss, war dringend erforderlich. Weil die alte Satzung außer Kraft gesetzt wurde und es noch keine neue Regelung gab, musste die Stadt in diesem Jahr den Anwohneranteil übernehmen: 185.000 Euro.
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