Lebenstraum Eigenheim
Diese Nebenkosten sind beim Hauskauf zu beachten

Der Profi hilft nicht nur bei der Suche der richtigen Immobilie, sondern erklärt auch, welche Kosten beim Hauskauf anfallen | Foto: lbs/Taubert
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JOBS und KARRIERE

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(wd/ivd). Für viele Menschen sind die eigenen vier Wände ein Lebenstraum. Laut einer Umfrage des Immobilienverbands Deutschland IVD ziehen rund 75 Prozent der Deutschen Wohneigentum der Mietwohnung vor. Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser sind dank günstiger Kreditzinsen nach wie vor vielerorts erschwinglich – trotz der Erwerbsnebenkosten, die neben dem eigentlichen Kaufpreis fällig werden. Der Immobilienverband Deutschland IVD gibt einen Überblick über die Nebenkosten.
Was sind Kaufnebenkosten?Kaufnebenkosten sind Kosten, die für Notar und Grundbuch anfallen sowie die Grunderwerbsteuer. Zusammengenommen muss man bei den Kaufnebenkosten mit circa 5,5 bis 8,5 Prozent des Kaufpreises rechnen. Diese müssen fast immer mit Eigenkapital bestritten werden. Lediglich in Ausnahmefällen sind Banken bereit, auch die Kaufnebenkosten mit einem Darlehen zu finanzieren. Dafür muss der Kreditnehmer eine außerordentlich gute Bonität nachweisen können und höhere Zinsen akzeptieren.
Notar und Grundbuchkosten: Kein Kauf ohne Notar – daher führt kein Weg an den Notarkosten vorbei. Sie sind fester Bestandteil der Kaufnebenkosten. Im Regelfall werden die Notargebühren sowie die Grundbuchkosten zusammengeführt und über den Notar abgerechnet, da dieser auch die Eintragung ins Grundbuch veranlasst. Notar- und Grundbuchkosten betragen etwa 1,5 bis 2,0 Prozent des Kaufpreises.
Grunderwerbsteuer: Die Grunderwerbsteuer ist bei jedem Immobilienkauf zu entrichten. Die Steuersätze sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, da sie von den Bundesländern festgesetzt werden, und betragen zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. In Niedersachsen liegt der Grundsteuersatz bei fünf, in Hamburg bei 4,5 und in Schleswig-Holstein bei 6,5 Prozent. Die Grunderwerbsteuer wird fällig, nachdem der Notar das Finanzamt über den Abschluss des Kaufvertrags informiert und das Finanzamt den Käufer zur Zahlung der Grunderwerbsteuer aufgefordert hat. Nach Zahlung der Steuer schickt das Finanzamt eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung an den Notar. Ein Eigentümerwechsel ist nur mit dieser Bescheinigung rechtlich möglich.
Zusätzliche Kaufnebenkosten bei Auftrag und Abschluss: die Maklercourtage: Auch die Maklerprovision gehört zu den Kaufnebenkosten. Sie fällt jedoch nur an, wenn ein Makler im Rahmen einer Immobilientransaktion beauftragt wird und es zum Abschluss eines Kaufvertrages kommt. Die Höhe der Maklercourtage ist in Deutschland prinzipiell Verhandlungssache. Für die Aufteilung der Maklerkosten gilt seit dem 23. Dezember 2020 eine neue gesetzliche Regelung, die drei Modelle vorsieht. 1. Modell: Verkäufer und Makler schließen einen Maklervertrag und verständigen sich auf die Provisionshöhe. Dann schließt der Makler einen Maklervertrag mit dem potenziellen Käufer über dieselbe Provisionshöhe. Die Provisionshöhen müssen identisch sein. 2. Modell: Nur der Verkäufer schließt mit dem Makler einen Maklervertrag und vereinbart die Provisionshöhe. Der Makler ist alleiniger Interessensvertreter des Verkäufers. Der Käufer kann sich verpflichten, einen Teil der Provision zu übernehmen. Die Höhe des Anteils darf maximal 50 Prozent betragen. 3. Modell: Der Verkäufer zahlt die Provision in voller Höhe allein. Der Makler ist auch in diesem Fall einseitiger Interessensvertreter des Verkäufers.

Redakteur:

Nicola Dultz aus Buxtehude

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