Vereinbarung für mehr Naturschutz
Landkreis Stade, Kreisjägerschaft und Kommunen schließen Bündnis für Artenvielfalt
- Vereinbarung unterzeichnet (v. li.): Ute Kück (Samtgemeinde Harsefeld), Sandra Lemmermann (Gemeinde Kutenholz), Axel Schuldt (Kreisjägermeister), Julia Seefried (stellv. Vorsitzende der Kreisjägerschaft), Christian Falk (Jäger aus Apensen), Jens Hariefeld (Vorsitzender der Kreisjägerschaft), Dr. Uwe Andreas (Naturschutzamt des Landkreises Stade), und Matthias Hartlef (Samtgemeinde Fredenbeck)
- Foto: Daniel Beneke / Landkreis Stade
- hochgeladen von Jörg Dammann
Gemeinsam mehr für die Natur erreichen: Der Landkreis Stade, die Samtgemeinden Harsefeld und Fredenbeck sowie die Jägerschaft des Landkreises Stade wollen ihre Zusammenarbeit beim Natur-, Umwelt- und Artenschutz deutlich ausbauen. Dazu haben die Partner jetzt eine gemeinsame Naturschutzabsichtserklärung unterzeichnet. Ziel der Vereinbarung ist es, Lebensräume für heimische Tiere und Pflanzen langfristig zu erhalten und ökologische Ausgleichsmaßnahmen künftig noch besser aufeinander abzustimmen.
Ausgleichsflächen sollen auch gewünschten Nutzen haben
Wenn Straßen gebaut oder neue Baugebiete entstehen, müssen Eingriffe in die Natur ausgeglichen werden. Künftig sollen diese Kompensationsmaßnahmen möglichst in räumlicher Nähe zum Eingriff und bevorzugt auf kommunalen Flächen umgesetzt werden. Zudem ist vorgesehen, die Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen. So soll sichergestellt werden, dass sie langfristig den gewünschten Nutzen für Natur und Artenvielfalt bringen. Im Mittelpunkt stehen unter anderem die Neuanlage von Hecken, der Schutz gefährdeter Tierarten sowie die Wiederherstellung von Feuchtgebieten.
Mehr Schutz für Feldlerche, Rebhuhn und Insekten
Ein weiterer Schwerpunkt der Vereinbarung ist die ökologische Pflege von Wegerändern, Blühflächen und Grünland. So soll zum Schutz von Bodenbrütern wie Feldlerche und Rebhuhn bis zum 15. August auf das Mähen und Mulchen von Wegerändern und Blühstreifen verzichtet werden. Auch im Winter sollen die Flächen möglichst ungestört bleiben, damit Wildbienen und Schmetterlinge dort überwintern können.
Für die Pflege sollen ausschließlich Doppelmesserbalkenmähwerke eingesetzt werden. Auf Mulchen und Düngen wird verzichtet. Das Mähgut bleibt nach dem Schnitt zunächst auf der Fläche liegen, damit sich Samen auf natürliche Weise ausbreiten können. Bei neuen Blühflächen setzen die Beteiligten außerdem auf regionales Saatgut, das optimal an die örtlichen Bodenverhältnisse angepasst ist.
Hecken sind wichtige Lebensräume
Auch für die Pflege von Hecken gelten künftig einheitliche Regeln. Geschnitten werden sie nur alle zwei bis drei Jahre und erst ab November, damit Blüten und Brutplätze erhalten bleiben. Alle acht bis elf Jahre sollen einzelne Abschnitte "auf den Stock gesetzt" werden, damit die Hecken wieder dicht nachwachsen. Sind Wege auf beiden Seiten mit Hecken bepflanzt, erfolgt der Rückschnitt abwechselnd. Dadurch bleiben Vögeln und anderen Wildtieren ganzjährig Rückzugsorte sowie Nahrung erhalten.
Redakteur:Jörg Dammann aus Stade |
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