Kreis will kein Kick-Verbot

Der umstrittene Sportplatz in Ahlerstedt. Obwohl er derzeit illegal genutzt wird, will der Landkreis Stade nicht einschreiten
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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jd. Ahlerstedt. Anwohner klagt erfolgreich gegen Genehmigung für Fußballplatz, doch die Spieler trainieren munter weiter. Nach jahrelangem Streit hat Rüdiger H.* endlich Recht bekommen, doch es wird ihm wohl wenig nützen: Der Ahlerstedter klagte erfolgreich gegen die Nutzung eines unmittelbar an sein Grundstück angrenzenden Fußballplatzes (das WOCHENBLATT berichtete). Das Stader Verwaltungsgericht hat die erst vor drei Jahren nachgeschobene Baugenehmigung des Landkreises Stade für den seit 1946 bestehenden Platz aufgehoben. Doch dieses Urteil ist womöglich nicht das Papier wert, auf dem es steht: Der Trainingsbetrieb auf dem Grün geht munter weiter. Der Landkreis spricht zwar selbst von einer "rechtswidrigen Sportplatznutzung", sieht in dem Richterspruch aber keinen Grund, das Gekicke zu untersagen.

H. war mit seiner Frau 2002 nach Ahlerstedt gezogen, um dort in ruhiger Umgebung zu wohnen. Bald danach begann der Dauerclinch mit der Gemeinde und dem örtlichen Sportverein. Von der Zusage, dass der Sportplatz bald verschwinde, sei später keine Rede mehr gewesen, so H. Im Gegenteil: Der Trainingsbetrieb und der damit verbundene Lärm nahm rapide zu. Der Streit eskalierte weiter.

Als H. darauf hinwies, dass der Sportplatz trotz jahrzehntelanger Nutzung illegal ist, stellte die Gemeinde 2011 einen Bauantrag, der vom Landkreis positiv beschieden wurde - allerdings mit einer Auflage: Bis 20 Uhr dürfen drei Mannschaften mit je 18 Spielern trainieren. Danach ist nur noch ein Team zulässig. Grundlage bildete ein schalltechnisches Gutachten.

Dieses Gutachten, das ebenfalls Bestandteil der Baugenehmigung ist, passt nach Ansicht des Gerichts nicht zu den Auflagen: Die Expertise ist "nach den einschlägigen Spielregeln" von elf Fußballern pro Team ausgegangen, der Landkreis hingegen von 18 Kickern je Mannschaft. Im Urteil wird dem Landkreis pfuschige Arbeit attestiert: Die Genehmigung sei widersprüchlich und somit rechtswidrig.

Ähnlich sehen es die Richter beim vier Meter hohen Ballfangzaun: Dieser befinde sich unzulässigerweise an der Grundstücksgrenze. Gemeinde und Landkreis hatten zuvor argumentiert, dass der Zaun bereits seit 40 Jahren dort stehe. Zwar ohne Baugenehmigung, doch nach so einem langen Zeitraum sei das Recht verwirkt, Einwendungen zu erheben. Auch dieses Argument ließ das Gericht nicht gelten.

Das Ehepaar H. hoffte, dass der "Sportplatz-Spuk" nach dem Urteil endlich vorbei ist und forderte den Landkreis auf, eine Nutzungsuntersagung auszusprechen. Doch im Kreishaus winkte man ab: Der Platz bestehe seit fast 70 Jahren und man empfehle der Gemeinde, einen neuen Bauantrag zu stellen. Der Landkreis erklärte auf Nachfrage, dass ihm ein Ermessen zustehe, ob er bei einer unerlaubten Nutzung des Platzes einschreite oder nicht.

Laut Kreissprecher Christian Schmidt muss für eine neue Genehmigung lediglich das schalltechnische Gutachten nachgebessert werden. Hingegen soll der Ballfangzaun kein Thema mehr sein. Dafür bedient sich der Landkreis eines Taschenspielertricks: Damit H. nicht erneut gegen den Zaun klagen kann, wird dieser nicht mehr Bestandteil einer neuen Baugenehmigung sein.

Für H. ist es ein Pyrrhussieg. Seine bittere Erkenntnis: "Gegenüber den Bürgern beruft sich der Landkreis immer auf Recht und Gesetz, um auch die dämlichste Vorschrift durchzudrücken. Doch wenn er selbst im Unrecht ist, gibt es auf einmal einen Ermessensspielraum."

* Name v.d. Red. geändert

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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