Gesundheit: Fachärzte ausgebucht?
Termine gibt's nur über den Hausarzt

Für normale Kassenpatienten schwer zu ergattern: ein Termin beim Facharzt | Foto: Pexels/Pavel Danilyuk
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Doris M. (Name der Redaktion bekannt) hat vom "GKV-Stabilisierungsgesetz" bislang noch nichts gehört. Doch seine Folgen bekam sie jetzt zu spüren: Sie brauchte einen Termin beim Urologen, wollte sich mit einer "normalen" Überweisung einen Termin beim Facharzt besorgen - keine Chance. Der Urologe gab einen Hinweis: "Besorgen Sie sich einen Termin über Ihren Hausarzt." Der bestätigte: In dieser speziellen Praxis sei das so üblich. "Sonst bekommen Sie da gar keinen Termin." Und vermittelte einen Termin, um der Patientin zu helfen - auch ohne Dringlichkeit.

Seit Januar 2023 gilt das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Damit wurde der so genannte "Hausarztvermittlungsfall" eingeführt. So sollen Hausärzte direkt beim Facharzt einen Termin für ihre Patienten besorgen, in besonders dringenden Fällen - so die Theorie. Manchen Fachärzten gefällt das - vielleicht auch die höhere Vergütung - offenbar so gut, dass sie gar keine Patienten mehr auf "normalem Weg" annehmen. Patienten sind dann darauf angewiesen, dass der Hausarzt Mitleid hat und den "Notfall" bescheinigt - denn sonst gibt's keinen Termin.

Für den Facharzt bedeutet der Vermittlungsfall übrigens: Alle Leistungen dieses Behandlungsfalls werden "extrabudgetär vergütet". Das heißt: Das sonst gedeckelte Abrechnungsbudget des Arztes wird nicht belastet. Für die Fachärzte sind die Hausarztvermittlungsfälle deshalb besonders gegen Jahresende, wenn das Budget vielleicht schon erschöpft ist, lukrativ.

Außerdem gibt es einen Zuschlag: Die Höhe "ist abhängig von der Anzahl der Kalendertage nach der Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit durch den Hausarzt bis zum Tag der Behandlung", heißt es in einem Hinweistext der KV Westfalen-Lippe zum Hausvermittlungsfall. Das heißt: 100 Prozent Aufschlag zum Honorar sind es, wenn der Termin nur bis zu vier Tage entfernt liegt. Ist die Zeitspanne zum Termin länger, wird der Zuschlag geringer. Noch mehr Zuschlag gibt es für direkt über den zentralen Arztruf 116117 vermittelte Termine, bei denen die Dringlichkeit festgestellt wurde: Dann gibt's 200 Prozent Honorar obendrauf.

Doch so dringend brauche sie den Termin gar nicht, sagt Patientin Doris M. Sie hätte auch ein paar Wochen gewartet. Aber ohne die Hilfe ihres Hausarztes und die Dringlichkeit hätte sie eben gar keinen Termin bekommen. Ein Einzelfall?

Offenbar nicht: "Einige Facharztpraxen scheinen so vorzugehen", bestätigt Detlef Haffke von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Niedersachsen. Wie viele das sind, erhebt die KV nicht. Was tut die KV dagegen? "Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen hat Haus- und Fachärzte wiederholt darüber informiert, wie sie sich beim Hausarztvermittlungsfall zu verhalten haben."

Nämlich: Ein Facharzt kann beim Hausarzt keinen Vermittlungsfall anfordern. "Dies ist unzulässig", sagt auch Haffke. "Die Initiative geht stets vom Hausarzt aus." Denn nur der Hausarzt entscheidet, ob ein Patient zur weiteren Behandlung an einen Facharzt überwiesen werden muss. Das kann über eine direkte Terminvermittlung beim Facharzt oder über eine Überweisung mit Dringlichkeitscode zur Vermittlung durch die so genannte "Terminservicestelle TSS", den Arztruf 116117, erfolgen.

Wenn man das Problem der fehlenden Facharzttermine beheben wolle, müsse der Gesetzgeber die vor 30 Jahren eingeführte Budgetierung der Praxen aufheben, so Haffke. Mehr Behandlungen als vom Budget vorgesehen lohnten sich für Ärzte eben nicht, und so käme es zur Unterversorgung. Nur über eine bessere Vergütung sei bei den Medizinern die nötige Motivation für effizientes Handeln zu schaffen.

Auch beim Sozialverband Deutschland (SoVD)-Landesverband Niedersachsen hat man von dem Problem schon gehört, bestätigt SoVD-Sprecherin Stefanie Jäkel. Um den Terminengpass zu beseitigen, hat sie aber einen anderen Lösungsvorschlag: "Man müsste mehr Kassenärzte zulassen."

Redakteur:

Gabriele Poepleu aus Jesteburg

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