Schlusslicht Deutschland

Gleichstellungsbeauftragte Andrea Schrag setzt sich dafür ein, dass Gehälter gerechter werden | Foto: Landkreis Harburg
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JOBS und KARRIERE

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Gleichstellungsbeauftragte Andrea Schrag informiert über die Hintergründe des "Equal Pay Days".

(mum). Zweieinhalb Monate gearbeitet - und nichts dafür bekommen: Für Frauen ist das bittere Realität, zumindest rechnerisch. Denn bis zum vergangenen Montag arbeiten sie statistisch gesehen umsonst, während ihre männlichen Kollegen entlohnt werden. Grund ist die Lohnlücke in Deutschland zwischen Frauen und Männern. Auf diese Situation macht der "Equal Pay Day" aufmerksam, der in diesem Jahr auf den 18. März gefallen ist.
Die Lücke zwischen den durchschnittlichen Brutto-Stundenlöhnen von Frauen und Männern beträgt in Deutschland offiziell 21 Prozent. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes kommen Frauen auf 17,09 Euro brutto je Stunde, Männer auf 21,60 Euro. "Umgerechnet ergeben sich daraus 71 Tage, die Frauen länger arbeiten müssen, um rein rechnerisch genauso viel Geld verdient zu haben wie Männer bereits am Ende des Vorjahres", sagt Andrea Schrag, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Harburg. Dieser Verdienstabstand hat sich in den vergangenen Jahren nur geringfügig verringert - und beträgt in einzelnen Berufsgruppen sogar bis zu 31 Prozent. "Damit zählen wir im internationalen Vergleich zu den Schlusslichtern", so Schrag.
Eine Ursache für diese geschlechtsspezifische Lohnlücke sind strukturelle Unterschiede: Viele Frauen erlernen aufgrund gängiger Rollenstereotypen Berufe, die schlecht bezahlt sind, sie arbeiten häufig in Teilzeit oder auf Minijobbasis und sind seltener in Führungspositionen zu finden. Frauen unterbrechen ihre Erwerbsbiografie häufiger und länger als Männer, beispielweise zur Familienzeit oder Pflege von Angehörigen.
Verstärkend kommt hinzu, dass sogenannte typische Frauenberufe - wie Tätigkeiten in der Pflege und im sozialen Bereich - weiterhin unterbewertet sind.
Um den Fürsorgeverantwortlichkeiten im häuslichen Bereich nachkommen zu können, arbeiten berufstätige Frauen sehr viel häufiger in Teilzeit, als dies Männer tun. "Beides kann für Frauen weitreichende Konsequenzen haben", sagt Schrag. Denn nicht nur die geschlechtsspezifische Lohnlücke, die sogenannte "Gender Pay Gap", stellt viele Frauen vor Schwierigkeiten, sondern beispielsweise auch der daraus resultierende "Pension Pay Gap": Frauen die jahrelang weniger verdient haben als Männer, bekommen im Durchschnitt eine deutlich niedrigere Rente als Männer. "Dies führt dazu, dass der Frauenanteil bei den von Altersarmut betroffenen Menschen deutlich höher ist."

"Gleicher Lohn für gleiche Arbeit"
Um das Prinzip "Gleicher Lohn für gleichwertige oder gleiche Arbeit" in der Praxis stärker durchzusetzen, gilt seit Juli 2018 das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen. Die Bausteine sind:
• Individueller Auskunftsanspruch: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.
• Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden im Gesetz aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.
• Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten müssen zudem künftig regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle Beschäftigten einsehbar.
• Das Entgelt-Transparenz-Gesetz greift erst bei Unternehmen mit mehr als 200 Arbeitnehmern. Für viele Beschäftigte ändert sich daher eher weniger. "Trotzdem ist das Gesetz sinnvoll, denn es kann dazu beitragen, dass die Offenheit beim Thema Gehalt zunimmt", sagt Andreas Schrag.

Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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