Trainingszeiten werden noch erweitert
Sportplatz-Nutzung in Steinkirchen: Rathauschef verhandelt erfolgreich mit Landkreis
- Timo Gerke (re.) und der 1. Vorsitzende der SG Lühe, Heiko Baumgarten, wollen jetzt mit Schampus auf die Baugenehmigung anstoßen
- Foto: SG Lühe
- hochgeladen von Jörg Dammann
Die Fußballer der Spielgemeinschaft (SG) Lühe dürfen wieder auf dem Sportplatz am Schulzentrum Steinkirchen spielen und trainieren. Wie berichtet, hat der Landkreis Stade die Nutzung des Platzes für den Vereinssport nachträglich durch eine Baugenehmigung legalisiert. Nach der Klage eines Anwohners galt für die Kicker ein Nutzungsverbot. Denn ursprünglich war das Sportgelände nur für den Schulsport gedacht.
Statt Jubelstimmung gab es zunächst aber lange Gesichter: Denn die Genehmigung ist mit Auflagen verbunden. Doch nun scheint sich doch noch alles zum Guten zu wenden. Es gab ein klärendes Gespräch mit dem Landkreis - mit dem Ergebnis, dass die zulässigen Nutzungszeiten noch an den Bedarf der Vereine angepasst werden.
Laut jetziger Baugenehmigung dürfen die Herrenmannschaften der SG Lühe lediglich zweimal wöchentlich von 19 bis 21.30 Uhr auf dem Platz trainieren. Ein Spielbetrieb ist nur sonntags zwischen 12 und 17 Uhr zulässig. Nach Ansicht von Gerke sind die Trainingsmöglichkeiten der Fußballer dadurch zu sehr eingeschränkt. Lediglich zwei Trainingsabende für die SG Lühe hätte zur Folge, dass nur eine Mannschaft den Sportplatz nutzen könnte. Ebenso wäre ein Spielbetrieb an Freitagabenden ausgeschlossen. Gerke verweist darauf, dass die SG Lühe nicht nur die Herrenmannschaften hat, sondern auch über Damen- und Jugendteams verfügt. Diese Vorgaben des Landkreises würden den Anforderungen des Vereinssports nicht gerecht werden.
Gerke wandte sich erneut an den Landkreis
Der Rathauschef wandte sich daher nochmals an den Landkreis - in der Hoffnung, dass künftig ein täglicher Trainingsbetrieb ermöglicht wird sowie Spiele unter der Woche und am Wochenende erlaubt werden. Aus seiner Sicht war zudem der Passus aus der Genehmigung, wonach bei Beschwerden weitere Lärmschutzmaßnahmen verfügt werden, rechtlich fragwürdig. Wenn keine Grenzwerte überschritten werden, gebe es nach der geltenden Gesetzeslage keine Verpflichtung, die Regelungen zum Lärmschutz zu verschärfen.
Auch dieser zweite Punkt, bei dem es um einen sogenannten Auflagenvorbehalt geht, ist offenbar geklärt. Dieser Vorbehalt diene laut Landkreis nur dazu, im Bedarfsfall flexibel reagieren zu können, so Gerke. Sollte es Beschwerden über Lärm geben, ermögliche diese Regelung eine Prüfung, ohne dass automatisch Nutzungseinschränkungen erfolgen. Der Landkreis habe ihm versichert: Es sei ausdrückliches Ziel, die Nutzung der Anlage zu sichern, nicht einzuschränken. Solange alle Grenzwerte eingehalten werden - was das Schallgutachten ja bestätige -, gebe es keinerlei Anlass für Nutzungseinschränkungen, meint der Samtgemeinde-Bürgermeister.
"Ich möchte ausdrücklich betonen, dass die Zusammenarbeit mit dem Landkreis sehr positiv, lösungsorientiert und partnerschaftlich verläuft", erklärt Gerke. Man sei gemeinsam auf einem guten Weg, die Nutzungszeiten so festzulegen, dass die Vereine zuverlässig planen können und gleichzeitig die rechtlichen Vorgaben erfüllt werden.
Redakteur:Jörg Dammann aus Stade |
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