Welche Auswirkungen hat dieses Urteil?
Bundesverwaltungsgericht kippt Kita-Beitragssatzung der Samtgemeinde Lühe

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Kita-Beitragssatzung der Samtgemeinde Lühe für unwirksam erklärt | Foto: BVG, Michael Moser Images
  • Das Bundesverwaltungsgericht hat die Kita-Beitragssatzung der Samtgemeinde Lühe für unwirksam erklärt
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Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat die Elternbeitragssatzung der Samtgemeinde Lühe für unwirksam erklärt. Die Entscheidung der Leipziger Richter betrifft die Erhebung von Kita-Beiträgen für Einrichtungen freier Träger. Während das Gericht einen formalen Rechtsmangel feststellte, warnt die Samtgemeinde vor Fehlinterpretationen des Urteils. Vor allem stellt sich die Frage, was die Klage mehrerer Eltern tatsächlich bewirken soll.

Satzung sollte gerechte Beitragsberechnung sicherstellen
Ausgangspunkt des Verfahrens ist die vom Samtgemeinderat im Jahr 2018 beschlossene Beitragssatzung für Kita-Kinder unter drei Jahren. Die Satzung sollte eine einheitliche und sozial gestaffelte Beitragserhebung für Krippenkinder sicherstellen. Die Samtgemeinde Lühe selbst betreibt keine Kitas, sondern arbeitet mit freien Trägern zusammen - wie Kirche, DRK oder AWO. Diese wiederum schließen privatrechtliche Betreuungsverträge mit den Eltern.

Gegen diese Satzung reichte die Rechtsanwältin Angela Heinssen gemeinsam mit fünf weiteren Eltern eine Normenkontrollklage ein. Während das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Klage zunächst als unzulässig abwies, kassierte das Bundesverwaltungsgericht diese Entscheidung. Die Leipzig Richter stellten klar, dass die Eltern klagebefugt seien, da die Satzung faktisch Einfluss auf die Vertragsgestaltung der freien Träger genommen habe.

Nachzahlungen, Klagen und offene Fragen

In Niedersachsen fehlt Rechtsgrundlage
In der Sache selbst vertrat das BVG die folgende Argumentation: Kommunen dürfen Elternbeiträge nur für Einrichtungen in eigener Trägerschaft per Satzung festlegen. Es sei aber nicht zulässig, so die Leipziger Richter, dass Städte, Samtgemeinden oder Gemeinden Beiträge für Kitas freier Träger festlegen. Dafür fehle in Niedersachsen die Rechtsgrundlage. Zuständig für die Kinderbetreuung sind in Niedersachsen grundsätzlich die Landkreise. Der Landkreis Stade hat diese Aufgabe vertraglich an die Kommunen übertragen. Diese gleichen die Defizite bei der Kita-Finanzierung aus. Die freien Träger gestalten die Betreuung der Kinder und die Verträge mit den Eltern in eigener Verantwortung.

Eltern müssten gegen Träger klagen
Auf diese privatrechtlichen Verträge zwischen Eltern und Trägern verweist jetzt die Samtgemeinde Lühe. Wenn die Eltern mit der Höhe der Beiträge oder anderen Vertragspunkten nicht einverstanden sind, müssten sie eine zivilrechtliche Klage gegen den jeweiligen Träger erheben, heißt es dem Rathaus in Steinkirchen. Das sehe auch das Bundesverwaltungsgericht so. Der Erfolg solcher nachträglichen Klagen gegen die Höhe des Kita-Beitrages sei aber fraglich. "Die Eltern haben schließlich einen Vertrag unterzeichnet und Verträge sind nach dem fundamentalen Rechtsgrundsatz ('Pacta sunt servanda') einzuhalten", so Rathauschef Timo Gerke.

Die Verwaltung zeigt sich daher gelassen. Die Samtgemeinde könne jedenfalls nicht direkt von den Eltern beklagt werden, weil sie ja keine Vertragspartei sei, so Gerke. Zudem verweist er darauf, dass die Beiträge seien auf Basis einer fundierten Kostenkalkulation ermittelt worden seien, der tatsächliche Kostendeckungsgrad liege sogar unter den kalkulierten Werten. Man werde nun prüfen, ob über öffentlich-rechtliche Verträge mit den Trägern weiterhin Einfluss auf eine einheitliche Beitragsstruktur genommen werden kann. Sobald das Urteil schriftlich vorliege, solle das weitere Vorgehen mit einem Fachanwalt beraten werden. Die Politik bekomme dann entsprechende Vorschläge unterbreitet.

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KOMMENTAR: Was soll die Klage bewirken?

Es stellt sich die Frage, welches Ziel mit der Klage tatsächlich verfolgt wird. Sollen auf Grundlage des Urteils bereits gezahlte Beiträge zurückgefordert werden können? Die Eltern wussten, dass für Krippenplätze Beiträge fällig sind. Das Urteil bezieht sich jedenfalls nur auf einen formalen Mangel bei der Beitragssatzung. Es sagt nichts darüber aus, dass Kinderbetreuung kostenlos zu sein hat oder dass freie Träger keine Entgelte verlangen dürfen.

Zwar dürfte das Urteil auch Auswirkungen auf andere Kommunen haben, bei denen die Kita-Betreuung ebenfalls in die Hände freier Träger gegeben wurde, doch was soll dies letztlich für die praktische Umsetzung bedeuten? Verträge bestehen fort, Betreuung findet statt, Kosten fallen an. Die Verantwortung dafür lässt sich nicht allein durch einen Richterspruch auflösen. Klar ist nur: Das Land Niedersachsen hat bislang keine eindeutige Rechtsgrundlage geschaffen – und überlässt Kommunen und Trägern ein schwieriges Spannungsfeld zwischen Recht, Finanzierung und Familienpolitik.

Fakt ist: Die Kosten für Kitas machen schon heute einen erheblichen Anteil der kommunalen Ausgaben aus. So muss beispielsweise die Samtgemeinde Lühe in diesem Bereich ein jährliches Defizit von 4,5 Millionen Euro ausgleichen. Bei allem Verständnis für eine familienfreundliche Politik: Irgendwann ist das Ende der Fahnenstange erreicht. Angesichts klammer Kassen wäre es nur fair, wenn für die Kinder-Betreuung von den Eltern ein gewisser Obolus verlangt wird. Schon vor einem Jahr forderte de Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Marco Trips, "dass sich gutverdienende Menschen an staatlichen Kosten zukünftig mehr beteiligen müssen".

Vor 2018 teilten sich Eltern, Kommunen und Land die Kita-Kosten zu gleichen Teilen. Heute tragen Kommunen den höchsten Anteil. Wenn nun auch noch bestehende Beitragsmodelle juristisch ausgehebelt werden, droht die finanzielle Belastung endgültig aus dem Ruder zu laufen. Eine sachliche Debatte über soziale Staffelungen dürfte sinnvoll sein – ein vollständiges Abwälzen der Kosten auf die Kommunen ist es aber nicht.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Kita-Beitragssatzung der Samtgemeinde Lühe wegen eines formalen Mangels für unwirksam erklärt. Beiträge freier Träger dürfen Kommunen in Niedersachsen nicht per Satzung festlegen.

Häufige Fragen zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Was hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden?
Das Gericht erklärte die Kita-Beitragssatzung der Samtgemeinde Lühe wegen eines formalen Rechtsmangels für unwirksam.

Worum ging es konkret?
Um Elternbeiträge für Kitas freier Träger, die von der Kommune per Satzung festgelegt wurden.

Dürfen Kommunen Beiträge für freie Träger festsetzen?
Nein. Laut Gericht fehlt dafür in Niedersachsen die rechtliche Grundlage.

Müssen Eltern nun keine Beiträge mehr zahlen?
Nein. Das Urteil sagt nichts über die grundsätzliche Zahlungspflicht aus. Verträge mit freien Trägern bleiben bestehen.

Welche Folgen hat das Urteil?
Es wirft grundsätzliche Fragen zur Finanzierung der Kinderbetreuung und zur Rolle von Kommunen und Land auf.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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