Behördendrama an der Lühe in fünf Akten
Gegenwind im Alten Land – oder die Vermessung des breiten Striches
- Im Alten Land spielt sich derzeit ein Behörden-Drama um das Thema Windkraft ab
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Es gibt Dramen, die dauern zwei Stunden und enden mit einem Todesfall. Und es gibt Dramen, die ziehen sich über Jahre hin, spielen in Sitzungssälen und Planungsbehörden und enden vermutlich vor dem Verwaltungsgericht. Das Windkraft-Drama im Alten Land gehört eindeutig zur zweiten Kategorie.
Zur Erinnerung: Das klassische Drama besteht aus fünf Akten. Im ersten Akt werden die Figuren eingeführt. Im zweiten Akt verschärft sich der Konflikt. Im dritten Akt erreicht die Handlung ihren Höhepunkt. Im vierten Akt nimmt die Katastrophe ihren Lauf. Und im fünften Akt fallen schließlich die Köpfe – oder zumindest die Urteile werden gefällt.
Wer die Windkraft-Debatte im Alten Land verfolgt, dürfte feststellen: Wir befinden uns inzwischen mitten im dritten Akt. Der Titel des Stücks könnte auch lauten: „Kein(e) Wind(kraft) im Alten Land“. Alternativ wäre auch „Neue Ideen im Alten Land unerwünscht“ denkbar.
Der Traum vom Windgeld
Die Hauptfigur dieses Stücks ist Lühe-Samtgemeindebürgermeister Timo Gerke (parteilos). Gerke hat eine Idee: Er will zwei Windparks errichten lassen. Ganz am Rande des Alten Landes - dort, wo ohnehin die Autobahn vorbeirauscht. Die Vorteile sind offensichtlich: Seine klammen Kommunen könnten mit Gewerbesteuereinnahmen in Millionenhöhe rechnen. Obstbauern bekämen ein weiteres wirtschaftliches Standbein in schwierigen Zeiten. Und die Energiewende würde nicht nur auf Sonntagsreden stattfinden, sondern direkt vor der Haustür.
Doch dann betrat der Gegenspieler die Bühne: das Vorranggebiet „Kulturelles Sachgut Altes Land“.
Der breite Strich des Schicksals
An dieser Stelle wurde aus einer Windkraftplanung ein Behördendrama. Das Land Niedersachsen erklärte zunächst, Windkraft entlang der Autobahn könne grundsätzlich möglich sein. Der Landkreis Stade behauptete das Gegenteil. Beide Seiten beriefen sich auf dieselben raumordnerischen Grundlagen. Der Streit entzündete sich an einer bemerkenswerten Besonderheit des Landesraumordnungsprogramms (LROP): Die Grenze des Vorranggebiets „Kulturelles Sachgut Altes Land“ ist dort lediglich als sogenannter generalisierter „breiter Strich“ dargestellt. Aufgrund des Maßstabs von 1:500.000 entspricht dieser Strich in der Realität mehreren hundert Metern.
Es folgten Fachgespräche, Kartenstudien und ministerielle Stellungnahmen. Schließlich stellte sich heraus, dass im niedersächsischen Landwirtschaftsministerium zunächst mit einem älteren Kartenstand gearbeitet worden war, auf dem die A26 noch anders verlief als in der Realität. Der Landkreis sah sich bestätigt: Im neuen Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP), an dem im Kreishaus gerade gearbeitet wird, sollen im gesamten Alten Land keine Windvorrangflächen mehr ausgewiesen werden.
Vorhang zu? Keineswegs. Denn inzwischen hatte der findige Bürgermeister Gerke längst einen neuen Handlungsstrang entwickelt.
Die Rückkehr des breiten Strichs
Gerkes neue Hoffnung heißt jetzt Flächennutzungsplan. Auf Grundlage neuer bundesrechtlicher Regelungen können Kommunen derzeit noch eigene Windenergiegebiete ausweisen. Genau diesen Weg beschreitet die Samtgemeinde Lühe nun gemeinsam mit den Projektierern PNE und Landwind.
Der Zeitfaktor spielt dabei eine entscheidende Rolle. Das neue RROP soll voraussichtlich Ende 2027 beschlossen werden. Bis dahin besteht für die Samtgemeinde noch die Möglichkeit, ihre Flächen für Windparks eigenständig über den Flächennutzungsplan festzusetzen. Gerke ist überzeugt, diesen Wettlauf gegen die Zeit gewinnen zu können. Sein Ziel ist es, die erforderliche F-Plan-Änderung rechtskräftig auf den Weg zu bringen, bevor der Landkreis sein RROP in trockenen Tüchern hat.
Doch genau in dieser entscheidenden Phase tauchte der berühmte breite Strich erneut auf.
In einem Schreiben an Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte erinnerte Gerke daran, dass ihm der eingeschlagene Weg über die Gemeindeöffnungsklausel ausdrücklich empfohlen worden sei. Umso größer sei seine Verwunderung gewesen, als der Landkreis-Chefplaner ihm vor Kurzem signalisiert hätte, die Planung der Samtgemeinde könne voraussichtlich nicht genehmigt werden. Sinngemäß fragte Gerke daraufhin die Ministerin: Hat sich die Rechtsauffassung des Landes inzwischen geändert – oder nicht? Seine Botschaft an Hannover war eindeutig: Sollte sich an der bisherigen Bewertung nichts geändert haben, werde die Samtgemeinde den eingeschlagenen Weg „weiterhin konsequent weiterverfolgen“.
Die Reaktion aus Hannover fiel deutlich aus. Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) schrieb direkt an Landrat Kai Seefried (CDU) und erklärte in Bezug auf die Aussage des Landkreises (laut Gerke), der F-Plan sei nicht genehmigungsfähig: „Dies hat mich irritiert und verwundert.“ Dieser Satz dürfte in der nüchternen Welt der Raumordnung fast schon als hoch-emotionale Regung durchgehen. Die Ministerin bekräftigte die bereits vor einem Jahr vertretene Position ihres Hauses, wonach das Vorranggebiet „Kulturelles Sachgut Altes Land“ im Landesraumordnungsprogramm gerade nicht exakt festgelegt sei. Wie Staudte schreibt, sei das Gebiet „nicht parzellenscharf abgegrenzt“ und lediglich als ein „breiter Strich“ dargestellt.
Damit macht Staudte deutlich, worum es aus ihrer Sicht geht: Nicht das LROP zieht eine exakte Grenze. Die konkrete „Feinzeichnung“ sei vielmehr Aufgabe der Regionalplanung und der Bauleitplanung. Der entscheidende Satz dazu lautet: „Ich möchte daher an dieser Stelle nochmals ausdrücklich meine bereits im Schreiben vom 26.06.2025 übermittelte Auskunft bekräftigen, dass das LROP der Ausweisung von Windenergieflächen entlang der A26 nicht entgegensteht.“ Mit anderen Worten: Nach Auffassung der Ministerin scheitert die Windkraft nicht am Landesraumordnungsprogramm. Sollte Gerke am Ende mit seinen Plänen nicht durchkommen, dann wäre nach ihrer Lesart der Landkreis mit seinem neuen RROP de Buhmann.
Und damit steht das Publikum wieder vor derselben Frage wie zu Beginn des Stücks: Wer hat nun recht?
Vorschau auf den vierten Akt: Der "schwarze Peter"
Der vierte Akt kündigt sich bereits an.
Während Bürgermeister Gerke davon überzeugt ist, seinen Flächennutzungsplan noch vor Inkrafttreten des neuen Regionalen Raumordnungsprogramms durchzubringen, wird der Landkreis bei seiner bisherigen Linie bleiben. Landrat Seefried jedenfalls zeigt sich von dem jüngsten Schreiben der Ministerin wenig beeindruckt. Und dies könnte der Auftakt für die nächste Szene des Dramas sein.
„Der Inhalt des Schreibens ist nicht überraschend“, stellt Seefried fest - und zwar deutlich angefressen: "Ich bin dieses Schwarze-Peter-Spiel zwischen dem Landwirtschaftsministerium, dem Landkreis Stade und der Samtgemeinde Lühe wirklich leid." Seefried verweist darauf, dass es auf Initiative des Landkreises bereits im vergangenen Jahr ein gemeinsames Gespräch mit Vertretern des Ministeriums, der Samtgemeinde und des Kreises gegeben habe, "um die Positionen zu klären". Bei dem Gespräch seien die Beteiligten sogar zu einem gemeinsamen Ergebnis gekommen, so Seefried: Die einzig logisch nachvollziehbare Grenze für das "kulturelle Sachgut" sei die Gemeindegrenze.
Für Seefried hat sich deshalb an der Ausgangslage nichts geändert. „Es gibt aus meiner Sicht keine neue oder veränderte Situation“, sagt er. Die Haltung des Landkreises sei von Anfang an eindeutig gewesen. Zugleich spielt er den Ball zurück an die Lühe. Wenn die Samtgemeinde Lühe der Auffassung sei, dass die Grenze des kulturellen Sachguts anders verlaufen müsse als entlang der Gemeindegrenze, müsse sie dafür im Rahmen ihrer Bauleitplanung "gute Argumente" liefern.
Bislang, so der Landrat, sei ihm allerdings keine qualifizierte Begründung bekannt.
Damit sind die Rollen für den vierten Akt schon mal verteilt:
Auf der einen Seite steht die Samtgemeinde Lühe, die auf Planungshoheit, Gemeindeöffnungsklausel und die Unterstützung aus Hannover setzt. Auf der anderen Seite steht der Landkreis Stade, der darauf verweist, dass auch ein breiter Strich irgendwo eine nachvollziehbare Grenze braucht.
Der Ausgang bleibt offen. Aber das Publikum darf gespannt auf den letzten Akt sein: Bevor der Vorhang fällt, werden noch einige Gutachter, Juristen und Planungsbehörden ihren Auftritt haben.
Der unvermeidliche fünfte Akt: Szenen vor Gericht
Am Ende könnte das geschehen, was in Deutschland häufig passiert, wenn mehrere Behörden denselben Text unterschiedlich lesen: Die nächste Szene des Dramas spielt sich vor Gericht ab. Dort werden dann Richter über das entscheiden, worüber Ministerium, Planungsbehörde, Gutachter, Landkreis und Bürgermeister diskutieren und am Ende auch streiten:
Wie breit ist eigentlich ein breiter Strich?
Redakteur:Jörg Dammann aus Stade |
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