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Tempo 30 und Lkw-Verbot
Verkehrslärm im Alten Land: Die Samtgemeinde Lühe kämpft für mehr Ruhe an der L140

Lühe-Rathauschef Timo Gerke möchte u.a. erreichen, dass weniger Lkw durch die Ortschaften seiner Samtgemeinde fahren. So soll der Verkehrslärm reduziert werden | Foto: SG Lühe
  • Lühe-Rathauschef Timo Gerke möchte u.a. erreichen, dass weniger Lkw durch die Ortschaften seiner Samtgemeinde fahren. So soll der Verkehrslärm reduziert werden
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Obwohl mit der A26 und der B73 zwei leistungsfähige Verkehrsachsen zur Verfügung stehen, führt weiterhin ein erheblicher Teil des Verkehrs aus Stade in Richtung Hamburg quer durch das Alte Land – mit spürbaren Folgen für die Anwohner. Vor allem die Landesstraße 140 (L140) und die Kreisstraße 39 (K39) haben sich zu vielbefahrenen Alternativstrecken entwickelt. Jetzt will die Samtgemeinde Lühe mit einem aktualisierten Lärmaktionsplan gegensteuern. Dieser beinhaltet konkrete Schutzmaßnahmen.

Bürger haben ein Recht auf Ruhe
„Unsere Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Ruhe – und wir haben die Pflicht, sie bestmöglich zu unterstützen“, erklärt Samtgemeindebürgermeister Timo Gerke. Der neue Lärmaktionsplan zeige auf, wo Handlungsbedarf besteht. Die Samtgemeinde fordere auf dieser Basis gezielt verkehrsrechtliche Maßnahmen, um die Gesundheit der Anwohner zu schützen. Gerke verweist auf die Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom vergangenen Jahr. Diese biete jetzt mehr Möglichkeiten, gesundheitsschädlichen Verkehrslärm einzudämmen. 

Besonders viel Verkehr auf der L140
Den größten Sorgen in der Samtgemeinde Lühe bereitet die L140, die als Hauptverbindung von Stade nach Hamburg mitten durch das Alte Land verläuft. Sie wird vor allem von Pendlern genutzt, die bei Airbus oder im Hamburger Hafen arbeiten. Hinzu kommen zahlreiche Lkw, die die Route zwischen den Stader Industriegebieten und dem Hamburger Hafengebiet als kürzeste Verbindung nutzen. Besonders betroffen: die Ortschaften Mittelnkirchen, Guderhandviertel und Hollern-Twielenfleth, durch die der Verkehr buchstäblich rollt.

Tempo 30 in Jork: Neue Dynamik für alte Forderung

Lärm-Grenzwerte werden überschritten
Ein aktuelles Lärmgutachten belegt: Die gesundheitsrelevanten Grenzwerte von 53 dB am Tag und 45 dB in der Nacht (nach WHO) werden an mehreren Streckenabschnitten deutlich überschritten. Die Reform der StVO ermöglicht es den Straßenverkehrsbehörden - zuständig ist hier der Landkreis - nun erstmals ausdrücklich, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Durchfahrtsbeschränkungen anzuordnen. So soll der Gesundheitsschutz der Bevölkerung gestärkt werden. 

Konkrete Maßnahmen an vier Streckenabschnitten
Auf Grundlage der neuen gesetzlichen Regelungen hat die Samtgemeinde Lühe vier Streckenabschnitte identifiziert, bei denen aus ihrer Sicht eine verkehrsrechtliche Einzelfallprüfung erforderlich ist und entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrslärms einzuleiten sind. Aus Sicht der Samtgemeinde sollten folgende Beschränkungen angeordnet werden:

  • L140 in Mittelnkirchen (Dorfstraße): Tempo 30 für alle Fahrzeuge in der Ortsdurchfahrt zwischen der Lühebrücke und Ortsausgang Richtung Jork, um die enge Ortsdurchfahrt in Mittelnkirchen zu entlasten.
  • L125 in Guderhandviertel: Tempo 30 und ein nächtliches Lkw-Durchfahrtsverbot (Mit Regelung „Anlieger frei“), um die Wohngebiete zu schützen.
  • L140 zwischen Mittelnkirchen und Jork: Reduzierung auf 70 km/h bzw. vorgezogene 50 km/h-Zone zur Entlastung der Ortsrandlagen und angrenzender Wohngebiete.
  • L140 in Hollern-Twielenfleth: Nächtliche Tempo-30-Regelung zur Verringerung besonders störender Lärmspitzen in den Nachtstunden.

Hinzu kommt die Forderung nach einem allgemeinen Lkw-Durchfahrtsverbot für besonders belastete Abschnitte in Mittelnkirchen und Hollern-Twielenfleth. Trotz vorhandener Alternativrouten über die B73 und die A26 ist diese Strecke stark vom Lkw-Durchgangsverkehr belastet. Bis zu sechs Prozent des Verkehrsaufkommens entfällt dort auf den Schwerlastverkehr. Ausnahmen soll es für Anlieger geben.

Nächtliche Beschränkung aufgehoben

Straßenverkehrsamt soll Maßnahmen anordnen
In einem Schreiben an das Straßenverkehrsamt des Landkreises Stade bittet die Samtgemeinde nun darum, die geforderten Maßnahmen zeitnah anzuordnen. Die belegte Gefahrenlage an den besonders betroffenen Streckenabschnitten sei in die verkehrsbehördlichen Entscheidungsprozesse einzubeziehen. 

Bürgermeister Gerke betont: "Mit dem aktualisierten Lärmaktionsplan setzen wir ein klares Zeichen: Wir kümmern uns um die Anliegen unserer Bürgerinnen und Bürger – und wir handeln, wenn Gesundheit und Lebensqualität auf dem Spiel stehen." Jetzt sei es an den zuständigen Behörden, die neue Rechtslage ernst zu nehmen – und konkrete Maßnahmen folgen zu lassen.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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