Gemeinde will Flächen an Anwohner veräußern
Rechtschaos um Garagen am Postweg
- Diese Garagenflächen will die Gemeinde an die Anwohner verkaufen
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Rund 150 Haushalte am Postweg in Neu Wulmstorf stehen vor einer schwierigen Entscheidung: Die Gemeinde Neu Wulmstorf möchte sich von ihren Haftungs- und Unterhaltungsverpflichtungen für mehrere Garagen- und Stellplatzflächen entbinden – und strebt daher den Verkauf der Flächen an die Anwohner an, die diese Flächen bereits Jahrzehnte nutzen.
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Während die Reihenhäuser 1969 in Erbpacht errichtet wurden, wurden die Garagenflächen Anfang der 1970er Jahre per Übertragungsvertrag an die Gemeinde überschrieben. Obwohl sie direkt an die Reihenhäuser grenzen und von den Eigentümern selbst auf eigene Kosten bebaut wurden, befindet sich das Grundstück bis heute im Besitz der Gemeinde Neu Wulmstorf. Warum das damals so entschieden wurde, ist laut Verwaltung heute nicht mehr nachvollziehbar.
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Fakt ist: Als Eigentümerin haftet die Gemeinde im Ernstfall. Und genau das will sie ändern. „Die Gemeinde darf aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht dauerhaft für private Flächen aufkommen“, erklärt Thomas Saunus, Fachbereichsleiter für Ortsentwicklung und Immobilienwirtschaft. Das Thema sei im Laufe der Jahre immer wieder "Gegenstand von Überlegungen zu Lösungsmöglichkeiten gewesen". Unter anderem habe man 2008 den Versuch unternommen, mit den Parteien eine Nutzungsregelung in Form eines Pachtvertrages zu vereinbaren. Doch es kam nie zur Einigung mit allen Nutzern.
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Lösungsvorschläge auf dem Tisch
Jetzt kam das Thema erneut aufs Tapet. Im Juni lud die Verwaltung zu mehreren Eigentümerversammlungen. Dort stellte sie drei mögliche Varianten vor – bevorzugt wird der Verkauf der Flächen an die Anwohnenden als Eigentümergemeinschaft. Der Preis basiert auf einem Wertgutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Lüneburg, des Landesamtes für Geoinformation und Landvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Lüneburg: 103 Euro pro Quadratmeter, so die Einstufung. Auf eine Garage entfallen demnach etwa 5.000 Euro. Möglich wäre auch eine Verpachtung an einen oder mehrere Erbbauberechtigte mit Übertragung der Unterhalts- und Verkehrssicherungspflichten und der Kostenumlage auf die Nutzer. Nur falls keine der Varianten umgesetzt werden kann, würde eine Lösung am Markt verfolgt werden. Die Gemeinde betont, dass Rückmeldungen bis August wünschenswert seien – eine verbindliche Frist sei das aber nicht. Man wolle nur innerhalb dieses Jahres noch eine Klarheit schaffen.
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„Wir sollen plötzlich für etwas zahlen, das seit über 50 Jahren da ist“, ärgert sich ein Anwohner. Viele berichten, ihnen sei damals die unentgeltliche Errichtung einer Garage zugesichert worden. Teils wurde das auch durch das Bauamt bestätigt. Zudem kritisieren sie die Kurzfristigkeit des Vorgehens: „55 Jahre passierte nichts – und jetzt sollen wir in so kurzer Zeit so viel zahlen?“ Auch sei unklar, wer welche Garage überhaupt nutzt. Einige Garagen seien weitergegeben oder an außenstehende Personen vermietet worden. Das erschwert die Bildung von Eigentümergemeinschaften, die für einen gemeinsamen Kauf notwendig wären.
- Das blaue Schild an einer der drei Flächen am Postweg, um die es geht
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Thomas Saunus verweist auf die rechtliche Komplexität: „Hier treffen verschiedene Rechtsbereiche aufeinander – etwa öffentliches Baurecht, Privatrecht und Verwaltungsrecht.“ Dass die Garagen baurechtlich zulässig waren, werde nicht bestritten. Doch die rechtlichen Pflichten und die Haftung liegen weiterhin bei der Gemeinde. Ein symbolischer Verkaufspreis sei auch nicht möglich. „Das wäre haushalts- und rechtswidrig“, so Saunus. Man habe jedoch zugesagt, mit der Kommunalaufsicht zu sprechen, ob eine kostengünstigere Lösung rechtlich möglich sei.
Schild sorgt für Verwirrung
Zusätzliche Irritation entstand durch ein blaues Parkplatzschild an einer der Flächen. Diese wurde bei Beerdigungen oft von Besuchern des Friedhofes genutzt. Viele hielten die Stellplätze deshalb für öffentlich. Die Gemeinde erklärte auf Nachfrage, dass das Schild nicht mit offizieller Anordnung angebracht wurde. Es soll nun entfernt werden.
Die Verwaltung stellt klar, dass sie keine Pläne mit den Flächen verfolgt. Einen Verkauf an Dritte wolle man nicht forcieren – die bevorzugte Lösung sei weiterhin ein Verkauf an die Eigentümergemeinschaften vor Ort. Doch am Ziel, die Gemeinde von ihren Pflichten zu entbinden, hält man fest. "Die Gemeinde möchte lediglich die Bewirtschaftungskosten und Verpflichtungen aus dem Betrieb der privaten Stellplatzanlagen dem Verursacher, also den Eigentümern bzw. Nutzern zuschreiben", so Thomas Saunus. Offen sei man für Gespräche und Unterstützung, etwa bei organisatorischen Fragen.
Die Anwohner sehen sich derweil mit einer ungewohnten Verantwortung konfrontiert – für Flächen, die sie seit Jahrzehnten nutzen, aber nie wirklich besessen haben.
Redakteur:Pauline Meyer aus Neu Wulmstorf |
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