Kabinett verlängert Handlungsmöglichkeiten
Maßnahmen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
- In der Region wird dringend mehr Wohnraum benötigt. Damit einfacher gebaut werden kann, bekommen einige Kommunen mehr Handlungsfreiheit
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Wohnraum ist knapp und der verfügbare Wohnraum ist oft für Familien kaum bezahlbar. Besonders in der Metropolregion Hamburg ist die Lage am Wohnungsmarkt sehr zugespitzt. Um dem entgegenzuwirken, hat das Niedersächsische Kabinett die Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a Baugesetzbuch beschlossen. Damit können 57 Städte und Gemeinden in Niedersachsen besondere baurechtliche Instrumente zur Schaffung von Wohnraum bis Ende 2029 weiterhin nutzen.
Mit der Verordnung erhalten die betroffenen Kommunen insbesondere die Möglichkeit, ein erweitertes kommunales Vorkaufsrecht sowie ein ausgeweitetes Baugebot anzuwenden. Ziel ist es, Flächen schneller für den Wohnungsbau zu mobilisieren und die Schaffung zusätzlicher Wohnungen zu erleichtern.
Niedersachsens Bauminister Grant Hendrik Tonne: „Die Lage auf vielen Wohnungsmärkten bleibt angespannt. Gerade dort, wo Menschen händeringend nach bezahlbarem Wohnraum suchen, brauchen die Kommunen weiterhin wirksame Instrumente, um Bauland zu sichern und Wohnungsbau voranzubringen. Mit unserem heutigen Beschluss sorgen wir dafür, dass diese Möglichkeiten nicht auslaufen, sondern den Städten und Gemeinden auch in den kommenden Jahren zur Verfügung stehen. Wer mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen will, muss den Kommunen die richtigen Werkzeuge an die Hand geben.“
Damit haben Kommunen beispielsweise die Möglichkeit, bei Grundstücksverkäufen in Baugebieten vorzuschreiben, dass der Baubeginn innerhalb der nächsten zwei oder drei Jahre erfolgen muss. Damit wird verhindert, dass "einfach mal so" Grundstücke gekauft werden, unbebaut bleiben und Bauwillige nicht zum Zuge kommen. Auch Mieterhöhungen können in diesen ausgewiesenen Gebieten stärker reglementiert werden: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete höchstens um 15 Prozent steigen (in anderen Gebieten sind es sonst 20 Prozent).
Grundlage der Verordnung ist eine gutachterliche Untersuchung der Wohnungsmärkte in Niedersachsen. Bereits Anfang 2025 war die Zahl der Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt auf Grundlage des Gutachtens von 18 auf 57 erweitert worden. Die bisherige Gebietsbestimmung wäre Ende 2026 ausgelaufen. Nachdem der Bundesgesetzgeber die rechtlichen Voraussetzungen für eine längere Geltungsdauer geschaffen hat, kann Niedersachsen die Gebietsfestlegung nun bis zum 31. Dezember 2029 fortführen.
Die Landesregierung verfolgt damit das Ziel, den Kommunen auch unter den weiterhin schwierigen Rahmenbedingungen im Wohnungsbau die notwendigen rechtlichen Handlungsmöglichkeiten zu sichern.
Die verlängerte Verordnung ergänzt weitere Maßnahmen des Landes zur Schaffung bezahlbaren
Wohnraums – darunter die soziale Wohnraumförderung, die Landeswohnungsgesellschaft sowie
Erleichterungen beim Bauen. Dazu gehört auch die Möglichkeit eines Vorkaufsrechts für die Städte und Gemeinden. Ob ein solches Vorkaufsrecht in Anspruch genommen wird, ist immer eine politische Entscheidung in den Kommunen. Tostedts Samtgemeindebürgermeister Dr. Peter Dörsam erklärt deutlich: "Ein Vorkaufsrecht kann sinnvoll sein, aber man muss finanziell auch dazu in der Lage sein".
„Angespannte Wohnungsmärkte“ wurden unter anderem in folgenden Städten und Gemeinden der Region ausgewiesen:
Buxtehude, Stade, Buchholz in der Nordheide, Winsen (Luhe), Neu Wulmstorf, Seevetal, Hanstedt und Tostedt.
Redakteur:Stefanie Hansen aus Tostedt |
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