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TÜV oder DEKRA - wirklich egal?

Alex S. versteht den Kompetenzwirrwarr zwischen TÜV und DEKRA nicht
  • Alex S. versteht den Kompetenzwirrwarr zwischen TÜV und DEKRA nicht
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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Wie ein 16-Jähriger am Kompetenzwirrwarr der Überwachungsvereine verzweifelt

mi. Landkreis. Wie ein mutmaßlich frisiertes Mofa nicht nur ein Strafverfahren, sondern auch gleich Behördenkosten von fast 150 Euro nachsich ziehen kann, das musste jetzt ein 16-jähriger Tostedter erfahren.
Der Sachverhalt: Alex S.* wurde von der Polizei mit seinem Mofa mit 36 Stundenkilometern geblitzt, zugelassen sind 25 km/h. Resultat: Anzeige, die Betriebserlaubnis wird eingezogen und an den Landkreis geschickt. Der Betroffene sieht seinen Fehler sofort ein. Die Polizei sagt ihm, für eine Rückgabe der Erlaubnis benötige er ein Gutachen, das beweist, dass sein Mofa nicht mehr frisiert ist.
Damit beginnt für den Schüler der Ärger. Alex S. lässt sich von der DEKRA den einwandfreien technischen Zustand seines MofaRollers bescheinigen. Kosten 30 Euro.
In der Zulassungsstelle des Landkreis Harburg dann die Überraschung: Das Gutachten wird nicht anerkannt. Der zuständige Sachbearbeiter gibt die Betriebserlaubnis nicht raus. Statt dessen eröffnet er dem verunsicherten Schüler, dass jetzt mit einem Gutachten des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) für rund 60 Euro, plus Bearbeitungsgebühr von 40 Euro, weitere Kosten auf ihn zukommen. Die Frage, warum den die DEKRA-Bescheinigung nicht ausreicht, beantwortet der Mitarbeiter nicht.
Das tat erst Landkreissprecher Johannes Freudewald auf Anfrage des WOCHENBLATT:
Um seine Betriebserlaubnis zurück zu erhalten, benötige Alex S. zwingend ein Gutachten eines sogenannten amtlich anerkannten Sachverständigen. So regele es Paragraph 21 der Straßenverkehrsordnung. In den alten Bundesländern und damit auch im Landkreis dürfe solche Gutachten nur vom TÜV erstellt werden. Der Landkreis habe daher korrekt gehandelt.
„Wir könnten uns allerdings vorstellen, dem jungen Mann die Bearbeitungsgebühr zu erlassen, schließlich hat er ja nicht vorsätzlich die falsche Bescheinigung eingereicht“, so Freudewald. Dem Gang zum TÜV könne man Alex S. aber nicht ersparen.
Anders wäre es übrigens, würde Alex S. in Berlin leben. Dort und in allen neuen Bundesländern ist nämlich die DEKRA und nicht der TÜV die richtige Adresse für amtlich anerkannte Gutachten.
* Name der Redaktion bekannt.

Kommentar:

Kompetenz-Wirrwarr statt Service
Dass die Polizei dem „Mofa-Raser“ mit der Anzeige einen Schuss vor den Bug setzt - verständlich. Dass der Landkreis nicht anders handeln kann - geschenkt. Doch: Wer soll da durchsteigen? Eine Fahrzeug-Hauptuntersuchung ist möglich bei TÜV, DEKRA und andern. Ein amtliches Gutachten nur beim TÜV. Und in den neuen Bundesländern da ist es dann umgekehrt. Sicher, TÜV und DEKRA wollen sich das lukrative Geschäft teilen, aber verbraucherfreundlich ist das nicht. Dazu kommt: Nicht mal jeder DEKRA-Mitarbeiter weiß offenbar um die richtigen Zuständigkeiten. Warum sonst wurde Alex S. mit seinem Anliegen nicht gleich zum TÜV weitergeschickt?
Mitja Schrader

Redakteur:

Mitja Schrader

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