Nach einem Glühwein: Darf ich noch Auto fahren?

Zum Weihnachtsmarkt gehört Glühwein dazu, zum Autofahren nicht | Foto: Fotolia/Alexander Raths
  • Zum Weihnachtsmarkt gehört Glühwein dazu, zum Autofahren nicht
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Bereits ein Glas kann zuviel sein: Eine 65 Kilo schwere Frau hat dann 0,41 Promille im Blut

(ts). Im Winter ist Glühwein eines der populärsten Heißgetränke der Deutschen. Bei einem Besuch auf dem Weihnachtsmarkt gehört Glühwein dazu. Doch bereits ein Glas hat es in sich: in der Regel etwa elf Prozent Alkohol. Die Wärme des Getränks beschleunigt die Alkoholaufnahme, so dass es schneller Wirkung zeigt.
Bereits ein Glas Glühwein kann für Autofahrer zuviel sein. Wie der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik mitteilt, habe eine 68 Kilo schwere und 1,65 Meter große Frau nach einem Glas Glühwein 0,41 Promille im Blut, ein 82 Kilo schwerer Mann (1,78 Meter groß) 0,3 Promille.
Beide haben damit die kritische Grenze überschritten. Denn ab 0,3 Promille ist die Unfallgefahr doppelt so hoch wie im nüchternen Zustand. wer mit 0,3 Promille am Steuer den verkehr gefährdet hat, wird mit drei Punkten in der Verkehrssünderkartei bestraft. Sogar der Entzug des Führerscheins ist möglich.
Nach zwei Gläsern Glühwein hat der Mann 0,58 Promille, die Frau 0,83 Promille. Autofahrer, die beim ersten Mal gegen die 0,5-Promillegrenze verstoßen, müssen mit 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Redakteur:

Thomas Sulzyc aus Seevetal

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