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ERHEBLICHE STAUGEFAHR AUF DER A1 AM WOCHENENDE

Bilder aus Überwachungskamera dürfen nicht verwertet werden

Michael Braun darf die Fotos aus seiner Überwachungskamera nicht verweden | Foto: oh
  • Michael Braun darf die Fotos aus seiner Überwachungskamera nicht verweden
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JOBS und KARRIERE

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(os). Michael Braun wähnte sich schon am Ziel: Auf der Überwachungskamera, die der Geschäftsführer der Exclusiv-Home GmbH in Seevetal auf dem Firmengelände installiert hatte, ist deutlich ein Sprayer auf frischer Tat zu sehen. Braun wollte den Unbekannten anzeigen, der Mitte April seine Tags im gesamten Gewerbegebiet Beckedorfer Bogen und an öffentlichen Gebäuden gesprüht haben soll und dabei erheblichen Sachschaden anrichtete. Aber: Die Polizei weigerte sich nach Brauns Angaben, die Aufnahmen zu verwerten. Sie beruft sich auf das Beweisverwertungsverbot. Problem: Der Täter befand sich auf öffentlichem Grund und wurde zufällig von der Kamera auf dem Nachbargrundstück erfasst.
Wann darf ein Foto aus einer Überwachungskamera verwendet werden? Das WOCHENBLATT fragte beim Winsener Amtsgericht nach. Direktor Albert Paulisch äußert sich nicht zum konkreten Fall, verweist aber auf mehrere Gerichtsurteile zum Thema "Überwachungskamera". Tenor: Eine eindeutige Tendenz gibt es nicht. Die Richter müssen im Einzelfall entscheiden, ob das öffentliche Interesse, die Straftat aufzuklären, das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht des mutmaßlichen Täters übersteigt.
Das Landesarbeitsgericht Hamm urteilte, dass die heimlichen Aufnahmen einer Überwachungskamera im Getränkemarkt eines Supermarktes verwertet werden dürfen (AZ 10 Sa 1781/10). Eine Verkäuferin hatte Bons für Leergut nicht ordnungsgemäß abgerechnet, der Supermarkt ihr daraufhin außerordentlich gekündigt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verweigerte dagegen Aufnahmen in der Tiefgarage einer großen Wohnanlage (AZ 12 U 180/01). Ein Mann hatte dort eine Kamera installiert, nachdem sein Auto mehrfach beschädigt worden war. Die Aufnahmen seien in unverhältnismäßiger Weise "auf Kosten des Eingriffs in hochrangige Rechtsgüter Dritter" geschehen.
Braun steht nicht allein. Auch in Hanstedt durften Videoaufnahmen nicht verwendet werden. Dort hatten Unbekannte im öffentlichen Raum Pflanzen zerstört. In Tostedt verzichtete der Rat wegen rechtlicher Bedenken auf die Installation einer Überwachungskamera am Containerplatz. Dort hatten wiederholt unbekannte illegal Müll entsorgt.
Michael Braun will sich nicht auf ein Gerichtsverfahren einlassen. Stattdessen setzt er 100 Euro Belohnung für Hinweise aus, die zur Ergreifung des Graffiti-Sprayers führen.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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