"Abgespeckte" Treffen in der Wohnung gerade noch erlaubt
Neue Corona-Verordnung in Niedersachsen kippt rigoroses Besuchsverbot
(jd). "Kontakte innerhalb der eigenen Wohnung und auf dem eigenen Grundstück sind auf die Angehörigen des eigenen Hausstandes beschränkt." So stand es vor einer Woche in der "Corona-Verordnung" des Landes. Dieses von Gesundheitsministerin Carola Reimann verhängte rigorose Besuchsverbot rief nicht nur Proteste bei der Opposition hervor. Es sorgte auch für Unmut in den Reihen der Regierungskoalition. Reimann vollzog schnell eine Kehrtwende und kündigte an, die Verordnung in diesem Punkt abzumildern (das WOCHENBLATT berichtete). Jetzt ist eine Neufassung der Verordnung in Kraft getreten. Darin ist der Passus mit dem Besuchsverbot ersatzlos gestrichen worden.
Hätte dieses Besuchsverbot Bestand gehabt, wäre ein Besuch der bereits ausgezogenen Kinder oder des woanders wohnenden Lebensgefährten nicht erlaubt gewesen. Enge Freunde und selbst Verwandte hätte man vor der Haustür stehen lassen müssen. Schnell reifte die Erkenntnis im Gesundheitsministerium, dass der Verordnungstext in dieser Hinsicht "zu weitgehend" sei. Damit schieße man über das Ziel hinaus, ließ ein Ministeriumssprecher wissen.
Nach der überarbeiteten Verordnung über die "Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie" seien Besuche "im engsten Familienkreis und unter Lebenspartnern" ebenso zulässig wie "Treffen mit wenigen engen Freunden oder sehr guten Bekannten", heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Allerdings ist die Definition, was als "engster Familienkreis" gilt, in der Neufassung ebenfalls gestrichen worden. In der alten Verordnung stand noch wörtlich: "Zum engsten Familienkreis gehören ausschließlich Ehegatten, Lebenspartner und Verwandte in gerader Linie." Hinsichtlich der Besuchsregelung stellte aber die stellvertretende Leiterin des niedersächsischen Corona-Krisenstabes, Claudia Schröder, klar: Jetzt zu Partys in der eigenen Wohnung aufzurufen, sei nicht zulässig. Dann werde die Polizei einschreiten.
Wenn es an den Feiertagen aber zu abgespeckten Treffen in Wohnungen komme, dann sei das gerade noch zulässig, so Schröder. "Skype und Video sind gerade an Ostern kein gleichwertiger Ersatz. Gleichwohl erhöht jeder Kontakt das Infektionsrisiko, gerade für ältere Menschen. Die klassische große Fete, die man feiern möchte, muss man jetzt verschieben."
• Lockerungen gibt es auch bei Hochzeiten: Hier war bisher auch nur der engste Familienkreis zugelassen. Zur Hochzeitsgesellschaft darf jetzt auch der engste Freundeskreis zählen. Die Zahl der Teilnehmer ist allerdings auf zehn Personen beschränkt. Diese Regelung gilt analog für Bestattungen.
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