WOCHENBLATT-Kolumne der Stader Polizei
Fahren unter Cannabis-Einfluss?
Wissen rund um die Verkehrssicherheit auffrischen und über neue Regelungen informeren – das ist das Ziel von Thomas Mehnen. Er ist Verkehrssicherheitsberater bei der Polizeiinspektion Stade. Seine Informationen und Tipps gibt er ab sofort in loser Reihe in einer WOCHENLBATT-Kolumne an die Leserinnen und Leser weiter. Aktuelles Thema: das neue Cannabis-Gesetz
Am 1. April dieses Jahres ist das Konsum-Cannabis-Gesetz, kurz KCanG, in Kraft getreten. Diese viel diskutierte gesetzliche Regelung für den Umgang mit Cannabis, sprich die daraus resultierende Teillegalisierung, erlaubt es aber nach wie vor nicht, unter dem Einfluss berauschender Mittel am Straßenverkehr teilzunehmen. Denn auch nach der Einführung des KCanG ergeben sich bisher hinsichtlich der Teilnahme am Straßenverkehr keine gesetzlichen Änderungen. Die Tatbestände der §§ 24a StVG und 315c StGB sowie 316 StGB haben nach wie vor uneingeschränkten Bestand.
Somit ist also eine Autofahrt unter Cannabis-Einfluss weiterhin verboten, bleibt aber zurzeit bis zu einem Wert von einem Nanogramm THC im Blut zumeist straffrei. Die Bundesregierung strebt aktuell an, dass zukünftig ein THC-Wert von mehr als 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut als Ordnungswidrigkeit gilt.
Wird also der Konsum von Cannabis im Straßenverkehr nachgewiesen, droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Das Ganze hängt aber davon ab, wie lange der Konsum zurückliegt und welche Menge konsumiert wurde. Zudem wird ein ärztliches Gutachten oder eine MPU angeordnet.
Fahrverhalten und Fahrtüchtigkeit
Wie wirkt sich eigentlich Cannabis im Straßenverkehr auf das Fahrverhalten und die Fahrtüchtigkeit aus? Nachgewiesen ist, dass sich die Reaktionszeit verlängert und die motorische Reaktion vermindert sowie das Raum- und Zeit-Einschätzungen gestört werden.
Somit bleibt abschließend zu sagen, dass ein zeitnaher Konsum, ein wenige Tage zurückliegender und erst recht regelmäßiger Cannabiskonsum eine Teilnahme am Straßenverkehr ausschließen. Im Fall einer polizeilichen Kontrolle oder einer Unfallbeteiligung drohen empfindliche Strafen wie beispielsweise der bereits oben aufgeführte Entzug der Fahrerlaubnis, der Verlust des Versicherungsschutzes und die Teilnahme an der medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU).
Thomas Mehnen
Ihr Verkehrssicherheitsberater
der Polizeiinspektion Stade
Leserreporter:Thomas Mehnen aus Stade |
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.